NAMEN ZR Verkündet : 26 . Februar Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : : : ja ja Dr. Hufpflege § Abs. Satz Abs. § Abs. Satz § Abs. Rahmen Preisangabenverordnung stellt Werbung Verhältnis Angebot Aliud Minus Sinne Vorstufe . Grundpreis ist dann . S. § Abs. Satz unmittelbarer Nähe Endpreises angegeben Preise Blick wahrgenommen werden können Abgrenzung Internet-Reservierungssystem . Versandkosten . Regelung § Abs. Preisauszeichnung Waren Katalogen Warenlisten Bildschirmen angeboten werden kann bereits Werbung bestehende Verpflichtung Angabe Grundpreises § übertragen werden . Urteil 26 . Februar ZR AG Seligenstadt I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 26 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil Landgerichts 21 . Zivilkammer 26 Juli wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte vertreibt Internet . gab 28 . September Klägerin Zentrale Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs strafbewehrte Unterlassungserklärung . verpflichtete unterlassen Letztverbraucher gerichteten Werbung Internet sonst werblich Produkte Sortiments Angabe Grundpreises Preisangabenverordnung werben . Fall schuldhaften Zuwiderhandlung Klägerin zahlenden billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe . 22 November warb Beklagte Startseite Internet Sonderangebot Produkt " Dr. Hufpflege " Preis € . Preis war verkleinert durchgestrichen Preis € dargestellt . Grundpreis € war erst weiteren Seite angegeben Anklicken Produkts gelangte . Auffassung Klägerin hat Beklagte Präsentation Produkt Internet Angabe Grundpreises Preisangabenverordnung geworben vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt . Amtsgericht hat erhobenen Klage Zahlung € Zinsen stattgegeben . hiergegen gerichtete Berufung Beklagten ist Erfolg geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision Zurückweisung Klägerin beantragt verfolgt Beklagte Antrag Abweisung Klage . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat angenommen Beklagte habe September übernommene Unterlassungsverpflichtung verletzt Klägerin beanstandeten Werbung November Grundpreis Hufpflegemittels unmittelbarer Nähe Endpreises angegeben habe . Begründung hat ausgeführt : Startseite sei erste Eindruck Kunde Internetunternehmen Angebot erhalte . Kunden müsse deutlich Augen geführt werden Erlangung weiterer Produktinformationen Link betätigen müsse ; müsse auch erkennbar sein Informationen Zusatzseite bereitgehalten würden . Hufpflegemittel stelle angesprochene Zielgruppe Artikel täglichen Bedarfs . Verbraucher seien weiterführenden Produktbeschreibung interessiert träfen Kaufentscheidung weiterführende Seite angeklickt Grundpreisangabe wahrgenommen haben . Beklagte habe auch schuldhaft Unterlassungsvertrag verstoßen . II . Beurteilung gerichtete Revision Beklagten hat Erfolg . 1 . Auffassung Revision fehlt bereits Verstoß Unterlassungsverpflichtung 28 . September Beklagte fragliche Hufpflegemittel Startseite Internetauftritts 22 November unmittelbaren Erwerb ermöglichenden Weise dargestellt insoweit klaren Wortlaut Unterlassungserklärung erforderlich beworben bereits angeboten habe . kann zugestimmt werden . Allerdings muss Anbieten Waren Letztverbrauchern § Abs. Satz Fall Blick Streitfall Rede stehende Erfordernis Angabe Grundpreises § Abs. Satz Werben § Abs. Satz Fall § Abs. Satz schon unterschieden werden Werben Gegensatz Anbieten nur dann Vorschriften Preisangabenverordnung unterliegt Angabe Preisen erfolgt vgl. Telefonischer Auskunftsdienst ; . DM-Gutschein Autokauf ; OLG 374 ; OLG ; 27 . Aufl . Rdn . jeweils m.w . . Umstand ändert aber Werbung Preisangabenverordnung Verhältnis Angebot Aliud Minus Sinne Vorstufe Angebot ist . Werbung ist Angebote generell geltenden Anforderungen nur dann unterworfen qualifizierter Form Angabe Preisen erfolgt 4 . Aufl . Rdn . . Dementsprechend stellt Anbieten Zusammenhang regelmäßig auch Werbung . m.w . . 2 . Auffassung Berufungsgerichts hat Beklagte Grundpreis Hufpflegemittel § Abs. Satz i.V. Satz PAngV erforderlich unmittelbarer Nähe Endpreises angegeben . ausreichend sei Grundpreis erst allgemeinen Produktbeschreibung nennen nur Anklicken Produkts erreicht werden könne Kunden aufgerufen werde . Beurteilung wendet Revision Erfolg . Revision rügt vergeblich Berufungsgericht habe hinreichend berücksichtigt Bestimmungen § Abs. Satz § Abs. Satz Ort Preisangaben machen seien Bedeutung Berücksichtigung § Abs. Satz allgemeinen Verkehrsauffassung auszulegen seien Preisangabenverordnung gemäß § Abs. Satz abgestuftes System Formenstrenge kenne Grundpreis gemäß § Abs. Satz gegebenenfalls Blick Endpreis vernachlässigt werden könne . Preisangabenverordnung sieht Abstufung formalen Anforderungen Endpreisangaben einerseits Grundpreisangaben andererseits . Insbesondere gelten § Abs. Satz statuierten Grundsätze Preisklarheit Preiswahrheit ausdrücklich Preisangabenverordnung machenden Angaben Grundpreise gleicher Weise Endpreise . UWG/Ernst . Rdn . . gilt § Abs. Satz geregelte Erfordernis eindeutigen Zuordnung erforderlichen Angaben Angebot Werbung . UWG/Ernst aaO Rdn . . Hervorhebung Endpreises ist gemäß § Abs. Satz nur dann geboten Preisaufgliederung vorliegt heißt Endpreis auch Preisbestandteile ausgewiesen sind . UWG/Ernst aaO Rdn . ; Rdn . ; Angabe Grundpreises Endpreis stellt allerdings Preisaufgliederung Rdn . 3 ; aaO Rdn . 1 ; . UWG/Ernst aaO Rdn . m.w . . Bestimmung § Abs. Satz Angabe Grundpreises verzichtet werden kann Endpreis identisch ist lässt ebenfalls Abstufung Endpreisangaben einerseits Grundpreisangaben andererseits stellenden Anforderungen erkennen . trägt lediglich Umstand Rechnung Fall Erfordernis Angabe gleichen Preise nebeneinander überflüssige Förmelei darstellte vgl. GewO Stand § Rdn . 8) . Revision macht ferner geltend Frage elektronische Verweis Verbraucher klar erkennbar sei sei Verkehrsauffassung maßgeblich ; durchschnittlich versierte Internetnutzer wisse Homepage regelmäßig weitere Informationen Anklicken etwa dargestellten Produkte Erfahrung bringen ließen . Auch Einwand hat Revision Erfolg . berücksichtigt hinreichend Grundpreis gemäß § Abs. Satz unmittelbarer Nähe Endpreises anzugeben ist . setzt Preise Blick wahrgenommen werden können Harte/Henning/Völker 2 . Aufl . Rdn . ; aaO § . ; . Rdn . . bloße unmittelbare Erreichbarkeit gemäß § Abs. Diensteanbietern verfügbar haltenden Informationen genügt reicht insoweit Auffassung Revision Hinblick klaren Wortlaut Regelung Preisangabenverordnung . ist berücksichtigen Bestimmungen Telemediengesetzes ausdrücklich nur Mindeststandard festlegen . vorliegend beurteilende Sachverhalt lässt vergleichen Senatsentscheidung " Internet-Reservierungssystem " . zugrunde lag . dort getroffenen Feststellungen wurden Kunden bereits Rahmen Werbung klar unmissverständlich hingewiesen buchenden Flugreise Flugtarif anfallenden Steuern Gebühren jeweiligen Flugziel Flugroute abhingen endgültige Flugpreis erst Auswahl gewünschten Flugverbindung angezeigt werden könne . fehlte Werbung Beklagten Klägerin Verstoß Parteien bestehende Vertragsstrafenvereinbarung beanstandet entsprechenden vornherein gegebenen Unterrichtung Kunden Grundpreis . kommt Grundpreis Ware . S. § endgültige Preis Flugreise variabel auch Grund ersichtlich ist Werbenden hinderte Grundpreis Bestimmung § unmittelbarer Nähe so anzugeben Preise Blick wahrgenommen werden können . vorliegende Beurteilung steht auch Widerspruch Senatsurteil " Versandkosten " . . Senat hat dort ausgesprochen . gemäß § Abs. Satz Nr. anzugebenden Versandkosten Internet erfolgenden Bestellungen notwendig unmittelbarem Zusammenhang Preis Produkts auszuweisen sind auch noch alsbald leicht erkennbar gut wahrnehmbar gesonderten Seite gemacht werden können noch Einleitung notwendig aufgerufen werden muss . hat begründet Verbraucher bereits längerem geläufig ist Versandhandel Endpreis üblicherweise Versandkosten anfallen Drittkosten Warenpreis gesondert Ware Sendung erhoben werden . Hinweis . Münzangebot . ist Erfordernis Warenangeboten näherer Maßgabe § Endpreis auch Grundpreis anzugeben Bewusstsein Letztverbraucher weitem -9- ankert . Hinblick ist Bereich strengere Beurteilung geboten . entspricht unterschiedlichen Wortlaut Bestimmungen . § Abs. Satz ist Grundpreis unmittelbarer Nähe Endpreises anzugeben . ist Angabe gegebenenfalls Höhe zusätzlich Versandkosten anfallen gemäß § Abs. Satz Angebot Werbung lediglich eindeutig zuzuordnen . unmittelbaren räumlichen Bezug Angabe Angebot Werbung fordert Gesetz vgl. . Versandkosten ; Bornkamm aaO Rdn . ; Rohnke . Umständen kommt zusätzlichen Erwägungen Berufungsgerichts hier Rede stehenden Produkt handele Artikel täglichen Bedarfs Folge häufig Kauf Interesse weiteren Produktbeschreibungen bestehe . Abs. können Katalogen Warenlisten Bildschirmen angebotene Waren ausgezeichnet werden Preise unmittelbar Abbildungen Beschreibungen Waren Katalogen Warenlisten Zusammenhang stehenden Preisverzeichnissen angegeben werden . Bestimmung kommt Angebote Versandhandels Schallplattenclubs Neuwagenhandel Bedeutung vgl. Harte/Henning/Völker aaO Rdn . 14 ; aaO § . ; . Rdn . . regelt Form Preisangabe Angeboten bestehenden Erfordernissen Rechnung tragend relativ großzügig vgl. Harte/Henning/Völker aaO Rdn . . Ansicht Revision kann aber entsprechend Regelung bereits Werbung bestehende Verpflichtung Angabe Grundpreises gemäß § übertragen werden . Gründe Lockerung Anforderungen Preisauszeichnung Waren gelten Katalogen Warenlisten Bildschirmen angeboten werden spielen Grundpreisangabe gemäß § Rolle . . hat Revision Beklagten Erfolg ist Kostenfolge § Abs. zurückzuweisen . Bornkamm Kirchhoff Vorinstanzen : AG Seligenstadt Entscheidung 17.03.2006 Entscheidung