NAMEN Verkündet : 17 . September Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Quersubventionierung Laborgemeinschaften § Abs. ; § Abs. Wird Beweisaufnahme Amts angeordnet ist materiell beweisbelastete Partei Beweisführer . S. § Satz ; Durchführung Beweisaufnahme darf Fall abhängig gemacht werden beweisbelastete Partei Auslagenvorschuss zahlt . Urteil 17 . September I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . September Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Kläger wird Urteil 13 . Zivilsenats 21 . Juni aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Parteien sind Ärzte Folgenden : Laborärzte . Kläger betreiben Beklagten jeweils entsprechende Gemeinschaftspraxis . Beklagten sind Mitgesellschafter Laborgemeinschaft " Arbeitsgemeinschaft Labor Diagnostik " Geschäftsführer 1 . Oktober waren . Kläger wenden Schreiben Beklagten 13 . April niedergelassenen Ärzten angeboten wurden . laborärztliche Leistungen Laborgemeinschaft Ärztliche Laborleistungen werden gesetzlichen Krankenversicherung andere ärztliche Leistungen auch Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet Kassenärztlichen Bundesvereinigungen Spitzenverbänden Krankenkassen vereinbaren § . Abschnitt einheitlichen Bewertungsmaßstabs regelt Laboratoriumsuntersuchungen zwar II . allgemeinen . speziellen Untersuchungen . Entsprechend werden O-IIILeistungen unterschieden . O-I- O-II-Leistungen können auch niedergelassene Ärzte Laborärzte sind Folgenden : niedergelassene Ärzte selbst erbringen Krankenkasse abrechnen ; O-III-Leistungen sind Laborärzten vorbehalten können nur abgerechnet werden . niedergelassene Ärzte selbst Laborleistungen erbringen geschieht häufig eigenen Praxis . Vielmehr schließen Laborgemeinschaften regelmäßig Praxen Laborärzte angesiedelt sind . Laborärzte erbringen dann O-I- O-II-Leistungen Laborgemeinschaft angeschlossenen niedergelassenen Ärzte eigenem Namen Einheitlichen Bewertungsmaßstab Krankenkassen abrechnen . Sind Untersuchungen Kategorie erforderlich müssen niedergelassenen Ärzte Patienten Laborarzt überweisen . Kläger haben Versendung Schreibens Beklagten Wettbewerbsverstoß gesehen . haben behauptet Beklagten angebotenen Preise O-II-Untersuchungen Sätze Einheitlichen Bewertungsmaßstabs unterschreiten lägen Selbstkosten . Gewinn Differenz ergebe solle niedergelassenen Ärzte bewegen Beklagten Patienten O-III-Untersuchungen überweisen . Revisionsinstanz Bedeutung haben Kläger zuletzt beantragt Beklagten Androhung Ordnungsmitteln verbieten geschäftlichen Verkehr Zwecken Wettbewerbs niedergelassenen Ärzten Überweisung Patienten O-III-Untersuchungen Zuwendung gewähren liegt niedergelassenen Ärzten Beklagten betreute Laborgemeinschaft Arbeitsgemeinschaft Diagnostik O-II-Untersuchungen Preisen angeboten gewährt werden Selbstkosten liegen . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufungsgericht hat Beklagten antragsgemäß Unterlassung verurteilt . Revision Beklagten hat Senat Berufungsurteil aufgehoben Sache Berufungsgericht zurückverwiesen . 21.4.2005 Quersubventionierung Laborgemeinschaften . Berufungsgericht hat Klage Zurückweisung Berufung Kläger abgewiesen . Hiergegen richtet Senat zugelassene Revision Kläger Klagbegehren weiterverfolgen . Beklagten beantragen Revision zurückzuweisen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat Wettbewerbsverstoß Beklagten verneint Begründung ausgeführt : Kläger hätten anspruchsbegründenden Voraussetzungen Unterlassungsanspruchs § Abs. § Nr. unsachlichen Beeinflussung Entscheidungsfreiheit niedergelassenen Ärzte bewiesen . unsachliche Beeinflussung setze Streitfall Beklagten angebotenen Preise Laborleistungen Selbstkosten lägen niedergelassene Ärzte günstigen Preise O-I- O-II-Leistungen verleiten ließen Beklagten Patienten O-III-Untersuchungen überweisen . festzustellen sei erforderlich gewesen Amts demoskopisches Sachverständigengutachten einzuholen . Beweislast Kausalzusammenhang Anlockhandlung unterstellt kostendeckenden Preisen O-I- O-IILeistungen Anlockwirkung Überweisung Patienten O-IIILeistungen obliege Klägern . bestehe Vermutung Zusammenhang . Kläger Beweisaufnahme angeforderten Kostenvorschuss geleistet hätten habe Erfolg Klage notwendige Kausalzusammenhang festgestellt werden können . bestehe auch Anspruch Unterlassung § Nr. i.V. § Berufsordnungen Ärzte . Kläger hätten behauptet Beklagten günstigen Preise O-I- O-II-Leistungen jeweils abhängig gemacht hätten Patienten O-III-Leistungen überwiesen würden . Mangels ausreichenden Vortrags Kläger scheide Anspruch Abs. i.V. § Gesichtspunkt allgemeinen Marktstörung i.V. § Nr. ebenfalls . II . Beurteilung hält Angriffen Revision stand . führen Aufhebung auch zweiten Berufungsurteils erneuten Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . 1 . Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch sind Bestimmungen 30 . Dezember Kraft getretenen Gesetzes Änderung Gesetzes unlauteren Wettbewerb 22 . Dezember . S. anzuwenden Richtlinie unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt worden ist . Streitfall Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur beanstandete Verhaltensweise auch schon Zeitpunkt Begehung wettbewerbswidrig war . . ; vgl. . 20.1.2005 Direkt Werk ; Urt . 28.6.2007 . Telefonaktion . 2 . Berufungsgericht ist Recht ausgegangen beanstandete Verhalten § § Nr. wettbewerbswidrig ist Beklagten O-I- O-II-Leistungen Arbeitsgemeinschaft Selbstkosten etwa Quersubventionierungen Laborgemeinschaft angeboten niedergelassenen Ärzte veranlasst haben Patienten O-III-Untersuchungen überweisen . beanstandete Verhalten verstößt Voraussetzungen auch rechtliche Kopplung Vorteilsgewährung Patientenüberweisung Verbot Ausübung unangemessenen unsachlichen Einflusses Nachfrageverhalten . S. § Nr. . 21.4.2005 Quersubventionierung Laborgemeinschaften . 3 . Zutreffend hat Berufungsgericht angenommen Kläger anspruchsbegründenden Voraussetzungen Beweislast tragen . Ansicht Revision besteht Beweislast umkehrende Vermutung niedergelassenen Ärzte üblicherweise Patienten O-III-Unter- suchungen stets Laborärzte überweisen O-Iund O-II-Leistungen Laborgemeinschaft unterhalten . ebenfalls denkbar auch wenig wahrscheinlich erscheint niedergelassenen Ärzte Entscheidung Überweisung Patienten O-III-Untersuchungen unabhängig treffen Laborarzt Laborgemeinschaft zusammenarbeiten Quersubventionierung Laborgemeinschaften . 4 . Ansicht Revision liegt Verfahrensfehler Berufungsgericht eigener Sachkunde Amts angeordnet hat demoskopisches Sachverständigengutachten einzuholen . Beurteilung bestimmte Tatsache richterlicher Sachkunde feststellbar ist Feststellung Beweisaufnahme bedarf ist tatrichterlicher Natur Revisionsinstanz nur begrenzt überprüfbar Tatsachenstoff verfahrensfehlerfrei ausgeschöpft Beurteilung frei Widersprüchen Erfahrungssätzen vorgenommen worden ist . Versäumte Meinungsumfrage ; Urt . Elternbriefe ; Bornkamm . Gehören entscheidenden Richter selbst angesprochenen bedarf Allgemeinen zwar Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens . ist unabhängig entsprechenden Beweisantrag § Abs. Satz Einholung Sachverständigengutachtens häufig dann geboten erkennenden Richter fragliche Werbung angesprochen wird . Marktführerschaft . Streitfall bestünden zwar Bedenken Berufungsgericht freier Würdigung Parteivorbringens Zugrundelegung allgemeinen Lebenserfahrung Überzeugung gebildet hätte niedergelassene Ärzte Patienten O-III-Untersuchungen tendenziell eher Laborärzte verweisen ohnehin schon Laborgemeinschaft zusammenarbeiten Quersubventionierung Laborgemeinschaft geeignet ist Entscheidung niedergelassenen Ärzte unsachlich beeinflussen . Andererseits ist Rechts einzuwenden Berufungsgericht Entscheidung vergeblichen Anfrage Kassenärztlichen Bundesvereinigung repräsentative Umfrage zugrunde legen demoskopisches Sachverständigengutachten einholen wollte . 5 . Revision beanstandet jedoch Recht Berufungsgericht Berufung Kläger Durchführung Beweisaufnahme allein zurückgewiesen hat Kläger auferlegten Kostenvorschuss eingezahlt haben . Revision weist zutreffend Beschluss 19 . Februar Berufungsgericht Zahlung Vorschusses Kläger angeordnet hat § Satz § gestützt werden kann . Beweisführer . S. § Satz ist nur Partei Beweis angeboten hat . materielle Beweislast bestimmt Vorschussschuldner nur dann Beweisaufnahme Parteien beantragt worden ist . m.w . . Kläger Sachverständigengutachten beantragt haben durfte Berufungsgericht auch Auslagenvorschuss gemäß Satz belasten . -9- Auch § Abs. rechtfertigt Berufung Vorschusszahlung zurückzuweisen . Vorschrift ist zwar zulässig Handlungen Amts vorgenommen werden Vorschuss Deckung Auslagen erheben . gilt aber gemäß § Abs. Amts angeordnete Beweisaufnahmen § Abs. . ; Zimmermann Zimmermann § Rdn . 16 ; Hartmann Kostengesetze 39 . Aufl . Rdn . ; 10 . Aufl . § Rdn . 26 ; Oestreich/Winter/Hellstab § Rdn . 9 ; Zöller/Greger 28 . Aufl . § Rdn . . wäre widersprüchlich § Abs. enthaltene Durchbrechung Beibringungsgrundsatzes Ebene Kostenrechts wieder aufzuheben . Einzahlung § Abs. verlangten Kostenvorschusses Amts angeordnete Beweiserhebung Sachverständigengutachten handelt mithin Prozesshandlung Versäumung § Ausschluss Vorschussleistung abhängig gemachten Beweisaufnahme Folge hat . Dahinstehen kann hier Kosten Amts eingeholten gegebenenfalls schon Vorlage erst Endentscheidung gemäß entsprechend § Abs. erhoben beigetrieben werden können vgl. Zimmermann aaO § Rdn . . Zahlung ist jedenfalls Bedingung Durchführung Beweisaufnahme 22 . Aufl . § Rdn . ; . ZPO/Zimmermann 3 . Aufl . Rdn . 3 ; vgl. . Brillengestelle Patentnichtigkeitsverfahren . . angefochtene Urteil ist aufzuheben . Sache ist Berufungsgericht zurückzuverweisen Sachentscheidung erforderliche Feststellungen fehlen . wiedereröffneten Berufungsverfahren wird empfehlen zunächst prüfen Beklagten O-I- O-II-Leistungen Arbeitsgemeinschaft Selbstkosten angeboten haben . Nur Fall sein sollte kommt § Nr. Eignung Preismaßnahme niedergelassene Ärzte veranlassen Beklagten Patienten O-III-Untersuchungen überweisen . Rahmen § Nr. Eignung unangemessenen Beeinflussung Marktverhaltens ausreicht bedarf Nachweises strengen Kausalzusammenhangs möglichen Quersubventionierung Laborgemeinschaft Verweisungsverhalten Laborgemeinschaft beteiligten niedergelassenen Ärzte . Erforderlich auch ausreichend ist Feststellung beanstandete Schreiben angesprochenen niedergelassenen Ärzte Laborgemeinschaft beteiligen eher geneigt sein werden Patienten O-III-Untersuchungen beklagten Laborärzte verweisen . Frage wird Tatrichter Lebenserfahrung Berücksichtigung Höhe finanziellen Vorteils angesprochenen ten Falle Quersubventionierung Laborgemeinschaft Beklagten zufließt Allgemeinen auch demoskopische Befragung niedergelassener Ärzte beantworten können . Bornkamm Pokrant Kirchhoff Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung 21.06.2007