NAMEN Verkündet : 12 Juli Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Kinderwagen Art . Abs. Art . Abs. Art . Abs. Buchst . Partei Ansprüche Gemeinschaftsgeschmacksmuster auch wettbewerbswidriges Verhalten Gegenseite stützt verfolgt Ansprüche erster Linie Gemeinschaftsgeschmacksmuster nur hilfsweise wettbewerbswidrigen Verhalten Klageanträge gesamte Gebiet Europäischen Union umfassen . Schutzumfang Klagemusters wird Musterdichte fraglichen Erzeugnissen einerseits Ausnutzung Gestaltungsspielraums Entwerfer erreichten Abstand Klagemusters Formenschatz andererseits bestimmt . Umstand informierte Benutzer übereinstimmenden Merkmalen Klagemusters angegriffenen Modells technische Funktion bedingt sind Gesamteindruck eher geringe Bedeutung beimisst folgt Unterschieden Merkmalen technische Funktion erfüllen ebenfalls nur geringe Bedeutung Gesamteindruck beilegt . Urteil 12 Juli OLG I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 12 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 20 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 10 . Mai insoweit aufgehoben Berufungsgericht Auskunftsantrags Antrag Schadensersatzfeststellungsantrags Antrag Kosten erster Instanz Kosten Berufungsverfahrens Nachteil Beklagten erkannt hat . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Klägerin ansässige Gesellschaft vertreibt weltweit Produkte Babys Kleinkinder . ist Inhaberin 3 Juli angemeldeten selben Tag " Kinderwagen eingetragenen so- 3 . September bekanntgegebenen nachstehend wiedergegebenen Nr. : Klägerin vertreibt Jahr Marke " " nachfolgend dargestellte " " : Anmeldung Klagemusters erfolgte Bekanntgabe " d'enfants " Kindersportwagen international registrierten nachstehenden Geschmacksmuster : Ebenfalls Anmeldung Klagemusters wurden nachstehenden auszugsweise wiedergegebenen Geschmacksmusteranmeldungen veröffentlicht : Patentanmeldung Internationale Veröffentlichungsnummer Figuren US-Design-Patent US-Design-Patent US-Design-Patent Gebrauchsmusteranmeldung Figuren International registriertes Geschmacksmuster Beklagte nachfolgend auch Beklagte Geschäftsführer Beklagte ist ist ansässige Gesellschaft Kinderwagen vertreibt . bietet Klageantrag abgebildeten Kinderwagen Modelle " " " Kiss+ . Beklagten zuvor vertriebenen Kinderwagenmodelle " Fit " " waren Gegenstand vorausgegangenen Rechtsstreits Klägerin Beklagten vgl. Urteil 28 . September Kinderwagen . Klägerin sieht auch Vertrieb Kinderwagen Modelle " " " Kiss+ " Beklagten Verletzung Gemeinschaftsgeschmacksmusters . hat Beklagten vertriebenen Kinderwagen wettbewerbsrechtlich unlautere Nachahmung Modells " " Irreführung Publikums betriebliche Herkunft beanstandet . Klägerin hat beantragt Beklagten verurteilen 1 . unterlassen Kinderwagen nachstehenden Gestaltungsmerkmale aufweisen Gebiet Europäischen Gemeinschaft anzubieten und/oder anbieten lassen Verkehr bringen und/oder Verkehr bringen lassen vorstehend genannten Zwecken besitzen : annähernd elliptisch geformter Rahmen Aluminiumstangen Ellipsenform nur oberen Bereich horizontal verlaufende Stange begrenzt wird ; Applikationen schwarzem Kunststoff Gelenkstellen unteren Ende Rahmens ; horizontal verlaufende Verbindung äußeren Streben Rahmens Griffbereich ; Sitzfläche gespanntem Stoff Rahmen ausfüllt Rahmen eingespannt ist ; hängemattenartige Form Sitzfläche einstufig Stoff eingelassen ist ; Räder hinteren Bereich Aluminiumstangen pfeilartig Abstand voneinander angeordneten Rädern Spitze Pfeilsegments verbunden sind nachfolgend abgebildet gestaltet sind konkrete Farbgebung ankommt : Modell " " Modell " Kiss+ " 2 . Klägerin Auskunft erteilen Vorlage einheitlichen geordneten Verzeichnisses Rechnung legen Umfang Ziffer bezeichneten Handlungen begangen haben zwar Angabe Namen Anschriften Hersteller Lieferanten anderer Vorbesitzer Menge erhaltenen bestellten Erzeugnisse Vorlage Auftragsbestätigungen Rechnungen etwaigen Gutschriften ; einzelnen Lieferungen aufgeschlüsselt Liefermengen -zeiten -preisen Angabe Namen Anschriften Abnehmer Vorlage Auftragsbestätigungen Rechnungen etwaigen Gutschriften ; betriebenen Werbung aufgeschlüsselt Werbeträgern Auflagehöhe Verbreitungszeitraum Verbreitungsgebiet ; einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten erzielten Gewinns ; 3 . unmittelbaren mittelbaren Besitz Eigentum Beklagten befindlichen Erzeugnisse entsprechend vorstehend Ziffer Klägerin beauftragenden Gerichtsvollzieher Zwecke Vernichtung Kosten Beklagten herauszugeben ; II . festzustellen Beklagten Gesamtschuldner verpflichtet sind Klägerin Schaden ersetzen vorstehend Ziffer bezeichneten Handlungen entstanden ist noch entstehen wird . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufungsinstanz haben Parteien Unterlassungsantrag Antrag Herausgabe Vernichtung Antrag Hauptsache erledigt erklärt . Berufungsgericht hat Beklagten Klageantrag Auskunft Rechnungslegung verurteilt Feststellungsbegehren Klägerin Klageantrag stattgegeben . Kosten Hauptsache erledigt erklärten Teils Rechtsstreits hat Berufungsgericht Beklagten auferlegt . Berufungsgericht zugelassenen Revision Zurückweisung Klägerin beantragt erstreben Beklagten Abweisung Klage Anträgen II . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat Klägerin verfolgten Schadensersatzanspruch Art . Abs. Buchst . Verbindung § Abs. GeschmMG Ansprüche Auskunft Rechnungslegung Art . Abs. Buchst . Verbindung § begründet erachtet . hat ausgeführt : angegriffenen Modelle verletzten Klagemuster . komme weiter Schutzbereich . Entwerfer Kinderwagens habe nur funktionale Vorgaben beachten . verfüge großen -9- Gestaltungsspielraum . Klagemuster setze deutlich vorbekannten Formenschatz . angegriffenen Kinderwagenmodelle Bezeichnungen " " " Kiss+ " erweckten informierten Benutzer anderen Gesamteindruck Klagemuster . Reihe Merkmalen Gesamteindruck Klagemusters prägten seien angegriffenen Modellen nahezu identisch übernommen . Unterschieden gegenüberstehenden Mustern komme Gesamteindruck wesentliche Bedeutung . B. Revision ist begründet . führt Umfang Anfechtung Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Klage ist allerdings zulässig . 1 . internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte auch Geltung § Abs. Revisionsinstanz Amts prüfen ist folgt Art . Abs. . Beklagte hat Sitz . internationale Zuständigkeit kommt Beklagte Zuständigkeitsbereich Landgerichts Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht geschäftsansässig ist Bezirk Oberlandesgerichts Landgericht Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht ist . berührt nur örtliche Zuständigkeit revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen ist vgl. 16 . März NVwZ . . 2 . Klage verfolgten prozessualen Ansprüche Streitgegenstände sind hinreichend bestimmt . Streitfall stützt Klägerin Klagebegehren Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. wettbewerbswidriges Verhalten Beklagten Sinne § Nr. Buchst . § Abs. Satz Abs. . hat Klägerin Klagebegehren Streitgegenstände gestützt . Geht Klagepartei Schutzrecht wird Gegenstand Klage Antrag Einzelnen bezeichnete Schutzrecht festgelegt vgl. Urteil 15 . März . . Werden Ansprüchen Schutzrecht wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht handelt grundsätzlich unterschiedliche Streitgegenstände vgl. Urteil 19 . Februar . ; Urteil 2 . April . . Streitfall liegen Hinblick Ansprüche Verletzung Klagemusters einerseits wettbewerbswidrigen Grundsätzen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes Gesichtspunkt Irreführung andererseits verschiedene Streitgegenstände . Klägerin hat Ansprüche erster Linie Gemeinschaftsgeschmacksmuster nur hilfsweise wettbewerbswidriges Verhalten Beklagten gestützt . ergibt Klageanträgen territoriale Reichweite Gebiet Europäischen Union umfasst . Derart reichende Ansprüche kann Klägerin nur Gemeinschaftsgeschmacksmuster Vorschriften Gesetzes unlauteren Wettbewerb ableiten . folgt Klägerin Ansprüche erster Linie Gemeinschaftsgeschmacksmuster herleitet nur hilfsweise wettbewerbswidriges Verhalten Beklagten stützt . II . besteht Grund Verfahren auszusetzen . 1 . Streitfall ist Anlass gegeben Verfahren Hinblick Klagemuster gerichteten Antrag Nichtigerklärung auszusetzen . Insoweit gelten Erwägungen Senatsentscheidung " Kinderwagen . auch vorliegenden Fall . 2 . Senat ist auch gehalten vorliegende Verfahren Art . Abs. Verbindung Art . Abs. Brüssel-I-VO Hinblick Parteien anhängige Verfahren negative Feststellungsklage auszusetzen s-Gravenhage Az . 395116/HA ZA . Art . Abs. Brüssel-I-VO setzt später angerufene Gericht Verfahren Amts Zuständigkeit zuerst angerufenen Gerichts feststeht Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Klagen Anspruchs Parteien anhängig gemacht werden . Voraussetzungen Aussetzung vorliegenden Verfahrens ist vorliegende Klage später erhoben worden ist Verfahren . ist Fall . Vorliegend ist Klage Beklagte 6 . Mai Beklagten 25 . Mai erhoben worden negative lungsklage 29 . April erhoben worden ist . . Beurteilung Berufungsgerichts Klägerin stünden Schadensersatzanspruch Klageantrag Rechnungslegungsanspruch Klageantrag Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. hält revisionsrechtlichen Nachprüfung stand . 1 . Berufungsgericht hat zutreffend angenommen vorliegenden Verletzungsverfahren Art . Abs. Satz Rechtsgültigkeit eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters Vorliegen Schutzvoraussetzungen Art . Abs. Neuheit Art . Eigenart Art . Fehlen Schutzausschließungsgründen Art . 9 auszugehen ist . 2 . Erfolg wendet Revision jedoch Annahme angegriffene Kinderwagenmodell Bezeichnung " " Beklagten verletze Klagemuster Art . Abs. . Verletzungsprüfung Art . Abs. kommt Gesamteindruck angegriffenen Musters Gesamteindruck eingetragenen Musters übereinstimmt ; sind nur Übereinstimmungen auch Unterschiede Muster berücksichtigen . Beurteilung Schutzumfangs Klagemusters ist Grad Gestaltungsfreiheit Entwerfers Entwicklung Geschmacksmusters berücksichtigen Art . Abs. . Gestaltungsspielraum Entwerfers Schutzumfang Musters besteht Wechselwirkung . hohe Musterdichte kleiner raum Entwerfers können engen Schutzumfang Musters Folge führen bereits geringe Gestaltungsunterschiede informierten Benutzer anderen Gesamteindruck hervorrufen umgekehrt geringe Musterdichte großer Gestaltungsspielraum Entwerfers weiten Schutzumfang Musters Folge haben können so selbst größere Gestaltungsunterschiede informierten Benutzer möglicherweise anderen Gesamteindruck erwecken vgl. Urteil 19 . Mai . Untersetzer ; Urteil 24 . März . Schreibgeräte ; . Kinderwagen . Schutzumfang Klagemusters wird auch Abstand vorbekannten Formenschatz bestimmt . Je größer Abstand Klagemusters vorbekannten Formenschatz ist desto größer ist Schutzumfang Klagemusters bemessen . bereits Umsetzung Richtlinie Europäischen Parlaments Rates 13 . Oktober rechtlichen Schutz Mustern Modellen . Nr. 28 . Oktober S. Geschmacksmusterreformgesetz anerkannte Grundsatz Schutzumfang Geschmacksmusters Abstand vorbekannten Formenschatz abhängt gilt ist auch Bestimmung Schutzumfangs Gemeinschaftsgeschmacksmusters Art . Abs. maßgeblich vgl. . Untersetzer ; . Schreibgeräte ; Urteil 7 . April . ICE ; 18 ; Koschtial Int . 977 ; 19 22 ; vgl. auch Urteil 18 . März T-9/07 Slg . Int . . PepsiCo/Grupo Promer . Recht hebt Revisionserwiderung sung Schutzumfangs Klagemusters Zusammenhang berücksichtigen ist Entwerfer Verfügung stehenden Gestaltungsspielraum auch genutzt hat . Schutzumfang Klagemusters wird Musterdichte einerseits oben . Ausnutzung Gestaltungsspielraums Entwerfer erreichten Abstand Formenschatz andererseits bestimmt . Maßstäben ist auch Berufungsgericht ausgegangen ist Recht Ergebnis gelangt Klagemuster weiten Schutzumfang verfügt . Berufungsgericht hat angenommen Klagemuster folgende prägende Merkmale aufweist : Elliptisch geformter Rahmen metallisch-hellen Stangen Ellipsenform nur oberen Bereich horizontal verlaufende metallisch-helle Stange begrenzt wird ; Applikationen schwarzem Material Gelenkstellen unteren Rand Rahmens ; Griffe schwarzem Material äußeren Streben Rahmens fortsetzen vorne zeigen ; horizontal verlaufende Verbindung Griffe schwarzen Versatzstück Mitte befindende Gelenk ; Sitzfläche gespanntem Stoff Rahmen ausfüllt Rahmen eingespannt ist ; hängenmattenartige Form Sitzfläche einstufig Stoff eingelassen ist ; Räder hinteren Bereich metallisch-helle Stangen pfeilartig Abstand voneinander angeordneten Rädern Spitze Pfeilsegments verbunden sind ; 8) metallisch-helle Stangen jeweils hinteren Rädern Verbindungsstück Sitzfläche führen weiteres Verbindungsrohr vorderen Spitze führt ; metallisch-helle Stangen Mittelgelenk Seitenstangen gleichfalls Verbindungsstück führen . Frage Abstand Klagemuster vorbekannten Formenschatz einhält kommt Vergleich einzelner Merkmale Klagemusters einzelnen Merkmalen vorbekannter Muster . Maßgeblich ist vielmehr jeweilige Gesamteindruck gegenüberstehenden Muster entscheidet groß Ähnlichkeit Klagemusters vorbekannten Formenschatz ist vgl. . Untersetzer ; . Kinderwagen . schließt allerdings zunächst Merkmale bezeichnet werden Gesamteindruck Rede stehenden Muster bestimmen Abstand Klagemusters vorbekannten Formenschatz ermitteln . weitgehend tatrichterlichem Gebiet liegende Beurteilung Gesamteindrucks einzelnen Muster vorbekannten Formenschatzes Berufungsgericht lässt Rechtsfehler erkennen . Berufungsgericht hat angenommen Geschmacksmuster GmbH Co. verfüge ebenso Klagemuster Applikationen schwarzem Material . weise aber elliptische Gestaltung Rahmens ; Stangen Rahmens liefen nur unteren Bereich spitz . Auch pfeilartige Fahrwerkskonstruktion Klagemusters fehle Vergleichsmuster eher Eindruck herkömmlichen hervorrufe Gesamteindruck deutlich Klagemuster abweiche . Feststellungen Berufungsgerichts weisen Modell " Gecko " Patentanmeldung deutlich anderen Gesamteindruck Klagemuster . Ellipsenform sei vorbekannten Modellen geschnitten Griffbereich fortgeführt . werkskonstruktion unterscheide Klagemuster klassische vierrädrige Fahrgestell . Sitzfläche sei Rahmen eingespannt Zentrum Ellipse finde Sitzschale . Berufungsgericht hat weiter angenommen Abbildungen US-Design-Patentschriften charakteristischen Merkmale Klagemusters wiedergeben . US-Design-Patent ist Berufungsgericht ausgegangen dort abgebildete Modell Ähnlichkeit elliptischen Rahmenform Klagemusters aufweist Rahmen Raute angelehnte Grundform bildet . seien Hinterräder anders Klagemuster unmittelbar Vorderrad verbunden . internationalen Geschmacksmuster sind Feststellungen Berufungsgerichts Verbindungsstangen Hinterrädern Vorderrad untere Rahmenteil konkav gekrümmt Eindruck Pfeilsegments entsteht Front Kinderwagens aggressive Anmutung verleiht . Eindruck werde noch Knick Übergang seitlichen Stegen Pfeilsegment verstärkt . Beurteilung Berufungsgerichts vorbekannten Mustern lässt Rechtsfehler erkennen . Ausnahme US-Designs international registrierten Geschmacksmusters waren Ausführungen Berufungsgerichts vorstehenden Modellen ohnehin bereits Gegenstand Entscheidung " Kinderwagen Senat beanstandet hat . Berufungsgericht ist zutreffend ausgegangen Gebrauchsmusterschrift Kinderwagen nur Gestell zeigt zwar Radaufhängung pfeilförmig ausgestaltet ist Klagemuster charakteristische Ellipsenform fehlt . Anders Revision meint verjüngt Rahmen Gebrauchsmusters oben Handgriffen hin . Vielmehr ist Berufungsgericht Recht angenommen hat Beschreibung Zeichnungen Gebrauchsmusters entnehmen Rede stehenden Streben Nr. Handgriffen hin innen verlaufen . Beschreibung verhält Verlauf Streben . Zeichnungen lassen Revision reklamierten Verlauf ebenfalls erkennen . Revision Applikationen Gelenkstellen mittleren Ende Rahmens vorne gezogenen Griffe pfeilartige Ausgestaltung Stangen X-Form gehaltenen Stangen unteren Streben Seitenstangen fraglichen Gebrauchsmuster verweist ändert fehlende Ellipsenform unterschiedlichen Gesamteindruck Gebrauchsmusters Klagemuster . Anders Revision meint nähert Gesamteindruck Klagemusters Rede stehenden Gebrauchsmuster auch Verwendung schwarzer Materialien Applikationen Griffen . Derartige Elemente werden Gebrauchsmuster vorweggenommen . Berufungsgericht hat angenommen Entwerfer Kinderwagen verfüge großen Gestaltungsspielraum nur Vorgaben beachten müsse . wendet Revision Begründung Lehre Gebrauchsmusters sei Grundaufbau zwingend vorgegeben . verhilft Revision schon Erfolg aufzeigt Übernahme technischen Lösung fraglichen Gebrauchsmusters notwendig ist auch anderen technischen Lösungen Kinderwagen Entwerfer nur geringer Gestaltungsspielraum verbleibt . spricht schon Feststellung Berufungsgerichts Vielzahl ganz unterschiedlich gestalteter Kinderwagen Markt sind . Berufungsgericht hat angenommen Modell " " seien Merkmale 2 5 Klagemusters nahezu identisch übernommen . Form Rahmens Modells " sei unverändert Ellipse ausgerichtet Merkmal Klagemusters . seitlichen Stangen seien zwar gerade ausgestaltet . Krümmungen halbrunde Umrahmung Fußstütze werde jedoch weiter Eindruck Ellipse hervorgerufen . Form Ellipse finde auch Fahrwerkgestaltung Merkmal Klagemusters . wesentlichen Merkmale Sitzfläche Klagemusters Merkmale seien übernommen worden . Stoff Rahmen eingespannt sei bleibe sichtbar . Zwar sei Stoff angegriffenen Modell locker gestaltet Klagemuster straff gespannt sei . beeinflusse Gesamteindruck jedoch weit deutlich sichtbare Rahmen . Bedeutung werde informierte Benutzer zusätzlichen Stufe Stufe vorhandenen Kunststoffapplikationen Modell " " beimessen . oberen Bereich seien Unterschiede Klagemuster angegriffenen Modell deutlicher . letzterem seien oberen Enden offenen Ellipse Griff ausgebildet auch Wesentlichen gerade verlaufe . Griff verfüge Klagemuster Gelenk schwarze Applikationen . Übereinstimmungen träten fehlenden Einzelgriffe Merkmal Klagemusters . Stützkonstruktion weiche Modell " " Klagemuster . Auch hier träten aber Übereinstimmungen deutlicher . Klagemuster verwandten Stangen bildeten diagonale Verbindungen Rahmen Fahrgestell . Auch angegriffene Modell verfüge über Wesentlichen X-förmige Stützstruktur . hier vorhandenen Abweichungen komme wesentliche Bedeutung Gesamteindruck . Auch konkrete Ausgestaltung gewisser Spielraum verbleibe werde informierte Benutzer Stützkonstruktion eher technisch bedingt ansehen . weiteren Unterschiede erschöpften Kleinigkeiten . Lieferumfang gehörende Verdeck Frontbügel Korb Sitzfläche hätten typisches Zubehör Betracht bleiben . Montage stehe Belieben Nutzers . Ausführungen halten rechtlichen Nachprüfung stand . Erfolg rügt Revision Berufungsgericht sei Unrecht ausgegangen angegriffene Muster " " informierten Nutzer anderen Gesamteindruck Klagemuster hervorruft . Feststellung übereinstimmenden Gesamteindrucks gegenüberstehenden Muster liegt Wesentlichen tatrichterlichem Gebiet . Revisionsinstanz ist nur prüfen Tatrichter zutreffenden Rechtsbegriff zugrunde gelegt Erfahrungssätze Denkgesetze verstoßen wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat . Naturgemäß kommt Frage Beurteilung Berufungsgerichts Erfahrungssätzen Einklang steht immer dann verhältnismäßig große Bedeutung Grundlagen Berufungsgericht Gesamteindruck bestimmt hat Revisionsgericht unverändert Verfügung stehen . Berufungsgericht hat rechtsfehlerhaft geringe Anforderungen übereinstimmenden Gesamteindruck gestellt Abweichungen Mustern Bedeutung beigemessen . hat Bedeutung einzelner Merkmale Gesamteindruck ermittelt Merkmale Klagemusters . Recht ist Berufungsgericht allerdings ausgegangen Beurteilung Gesamteindrucks angegriffenen Musters Frontbügel Dach Aufbewahrungstasche einzubeziehen sind . Teile sind Zubehör Montage Belieben Benutzers steht . haben Betracht bleiben Klägerin vorliegend Verbot Verletzungsform Zubehörteile verfolgt vgl. . Kinderwagen . Berufungsgericht ist Unrecht ausgegangen Merkmal sei nahezu identisch übernommen . Frage Übereinstimmung Gesamteindrucks ist Sicht informierten Benutzers beurteilen Art . Abs. . kennt verschiedene Geschmacksmuster betreffenden Wirtschaftsbereich gibt verfügt gewisse Kenntnisse Elemente Geschmacksmuster regelmäßig aufweisen benutzt Produkte vergleichsweise großer Aufmerksamkeit . Kenntnisse Grad Aufmerksamkeit sind durchschnittlich informierten situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers Fachmanns siedeln vgl. Urteil 20 November . PepsiCo/Grupo Promer . Rahmen Klagemusters besteht metallisch-hellen Stangen Form Ellipse gestaltet oberen Bereich horizontal verlaufende metallisch-helle Stange begrenzt sind . Rahmenaufbau weist angegriffene Muster . Dort wechseln seitlichen Stangen gerade Abschnitte Krümmungen . Ausgestaltung ist lediglich Ellipse angelehnt ruft nahezu identischen nur ähnlichen Eindruck . Abweichungen Figur Ellipse gehen Gesamteindruck angegriffenen Modells verloren . weist angegriffene Muster horizontal verlaufende metallisch-helle Stange Klagemusters Ellipsenform oberen Bereich begrenzt Merkmale Klagemusters . angegriffene Muster verfügt vielmehr Fortführung seitlichen Rahmens gekrümmten Schiebegriff schwarzer Farbgebung . informierte Benutzer wird Unterschiede fraglichen Geschmacksmustern Form Rahmens oberen Stange Merkmale erkennen . Feststellungen Berufungsgerichts bleiben Rahmen Muster Stoffflächen gut sichtbar Klagemuster Rand eingespannt angegriffenen Muster Innenseite Rahmens befestigt sind . Revision macht weiter Erfolg geltend Berufungsgericht habe Unterschieden Stützkonstruktion Bedeutung beigemessen . Stützkonstruktion Klagemusters besteht metallischhellen Stangen jeweils hinteren Rädern stück Sitzfläche führen weiteres Verbindungsrohr vorderen Spitze führt Merkmal 8) metallisch-hellen Stangen Mittelgelenk Seitenstangen gleichfalls Verbindungsstück führen Merkmal . Berufungsgericht hat angenommen angegriffenen Muster finde ebenfalls Wesentlichen X-förmige Stützstruktur . Ausführung sei zwar anders Klagemuster gestaltet . Wesentliche Bedeutung komme Abweichungen aber informierte Benutzer Stützkonstruktion eher technisch bedingt ansehe . kann beigetreten werden . Zwar haben Ähnlichkeiten Geschmacksmuster Merkmalen technische Funktion bedingt sind informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindruck eher geringe Bedeutung vgl. auch Int . . PepsiCo/Grupo Promer . folgt aber Unterschieden Merkmalen technische Funktion erfüllen informierten Benutzer ebenfalls nur geringe Bedeutung beigemessen wird . Berufungsgericht hat weiter rechtsfehlerhaft Bedeutung Gesamteindruck Klagemusters ermittelt . Gleiches gilt Applikationen schwarzem Material Gelenkstangen unteren Rand Rahmens Merkmal . Revision rügt Recht Applikationen schwarzem Material Gelenkstangen unteren Rahmen seien geläufige Gestaltungselemente . finden Beklagten vorgelegten Abbildungen Geschmacksmustern zeigen Muster ; Figur ; auch anderen vorbekannten Geschmacksmustern . informierte Benutzer wird Merkmal anderen Mustern bekannt ist allenfalls geringe Bedeutung Gesamteindruck gegenüberstehenden Muster beimessen . hat Berufungsgericht Übereinstimmungen Gesamteindruck Klagemuster Modell " " Beklagten rechtsfehlerhaft bestimmt . 3 . Revision hat ebenfalls Erfolg Verurteilung Klageanträgen Hinblick angegriffene Muster " Kiss+ wendet . Feststellungen Berufungsgerichts unterscheidet Modell " Kiss+ " allein Modell " " Vorderräder etwas weiter auseinanderstehen . Berufungsgericht hat Hinweis Ausführungen Modell " " gefolgert Modell " Kiss+ " anderen Gesamteindruck Klagemuster hervorruft . vorstehenden Erwägungen Berufungsgericht übereinstimmenden Gesamteindruck Klagemuster angegriffenen Modell " " rechtsfehlerhaft ermittelt hat gelten entsprechend Annahme Modell " Kiss+ " Beklagten informierten Benutzer anderen Gesamteindruck erweckt Klagemuster Art . Abs. . Entscheidung Berufungsgerichts kann Umfang Anfechtung aufrechterhalten werden § Abs. . Sache ist Umfang Berufungsgericht zurückzuverweisen Endentscheidung reif ist § Abs. . weitere Verfahren weist Senat Folgendes : Berufungsgericht wird Beurteilung angegriffenen Muster informierten Benutzer anderen Gesamteindruck Klagemuster hervorrufen Folgendes beachten haben : Merkmale Klagemusters finden angegriffenen Mustern identischer noch nahezu identischer Form . gilt auch seitlichen Rahmenstangen angegriffenen Muster gleichförmige kurvenmäßige Gestaltung Klagemusters übernehmen . Applikationen schwarzem Material Gelenkstellen unteren Rand Rahmens Merkmal Klagemusters finden zwar angegriffenen Mustern . Gesamteindruck Geschmacksmuster haben aber nur geringe Bedeutung gängige Gestaltungen handelt . Feststellungen Berufungsgerichts sind angegriffenen Mustern wesentliche Elemente Merkmale Sitzfläche betreffen übernommen worden . Berufungsgericht hat aber auch festgestellt Stoff Sitzfläche Klagemusters straff eingespannt ist angegriffenen Modelle eher lockere Gestaltung aufweisen . Übereinstimmungen gegenüberstehenden Mustern sind Hinblick Merkmal Art Befestigung Sitzfläche beschränkt Rahmen sichtbar lässt . Merkmal Klagemusters findet angegriffenen Mustern nahezu identischer nur ähnlicher Ausgestaltung . Merkmal ist Feststellungen Berufungsgerichts nahezu identisch übernommen . Merkmalen bestehen gegenüberstehenden Geschmacksmustern Unterschiede informierte Benutzer Acht lassen wird . . Gesamteindruck Klagemusters haben Merkmale überdurchschnittliche Bedeutung übrigen Merkmale Gesamteindruck nur durchschnittlichen Umfang beitragen . Merkmalen Gesamteindruck Klagemusters überdurchschnittlich prägen nur Merkmal nahezu identisch übernommen worden ist Merkmalen nur Ähnlichkeiten bestehen Merkmale übernommen worden sind reicht nahezu identische Übereinstimmung Merkmalen Grundlage bislang Berufungsgericht getroffenen Feststellungen Eingriff Schutzbereich Klagemusters auszugehen . II . Sollte Berufungsgericht wiedereröffneten Berufungsverfahren wiederum Ergebnis kommen angegriffenen Kinderwagenmodelle Klagemuster verletzen wird Frage nachzugehen haben unionsweit geltend gemachten Schadensersatzansprüche Rechtsordnung jeweiligen Mitgliedstaaten abzustellen ist Bereich Ansprüche geltend gemacht werden . Frage ist Gegenstand Vorabentscheidungsersuchens " " Senats vgl. Beschluss 16 . August . . Senat hat abgesehen Frage vorliegenden Verfahren Gerichtshof Europäischen Union Art . vorzulegen Revisionsverfahren auszusetzen . Feststellung Klagemuster verletzt ist sind Streitfall Vorabentscheidungsersuchen noch Verfahrensaussetzung sinnvoll . . Berufungsgericht hat Standpunkt folgerichtig bislang Feststellungen Klägerin Beklagten geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen getroffen . wird wiedereröffneten Berufungsrechtszug gegebenenfalls nachzuholen haben . Bornkamm Büscher Kirchhoff Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung