BESCHLUSS ZB 3 November Rechtsbeschwerdesache ECLI : : I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 3 November Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Prof. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss Oberlandesgerichts 26 . Zivilsenat 10 . Dezember wird Kosten Antragstellerinnen unzulässig verworfen . Wert Beschwerdegegenstands : € Gründe : Kaufvertrag englischer Sprache Share Assignment nachfolgend erwarb Antragstellerin Antragsgegnern Anteile Gesellschaft beschränkter Haftung . Antragstellerin übernahm Kaufvertrag Garantien Verpflichtungen Antragstellerin 1 . Teilbetrag anfänglich zahlenden Kaufpreises Höhe € wurde vereinbarungsgemäß Absicherung etwaiger Ansprüche Antragstellerinnen Garantieverletzungen Treuhandkonto eingezahlt Treuhänder verwaltet wurde . anfänglich zahlenden Kaufpreis sah Geschäftsentwicklung verkauften Gesellschaft abhängige jährliche Zahlungen . Ziffer regelte Verfahren Fall Streitigkeiten . Vertreter Verkäuferseite Bestimmung Höhe Zahlungen widersprechen sollte hatte " " anzuzeigen . War sodann Parteien Werktagen einvernehmliche Einigung erzielen konnte Partei verlangen Streitigkeit Streitbeilegungsmechanismus Ziffer beigelegt wurde . ausgenommen waren jedoch Streitigkeiten Berechnung jährlichen " Schiedsrichter " geregelt werden sollten . Ziffer enthielt sodann nähere Einzelheiten Verfahren " Schiedsrichters " Befugnissen . Ziffer sah " Schiedsrichter " international anerkannte unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Büros musste . Ziffer regelte weiter Rechte Käufers Verletzungen Verkäufergarantien . Streitbeilegung Ansprüchen Käufers Verletzung Garantien bestimmte Ziffer 8.7.6 deutscher Übersetzung : Können Käuferin Vertreter Verkäufer Ergänzung Senat … bezüglich bestimmten Position Positionen Betrags Beträgen einigen wird Angelegenheit Schiedsrichter beigelegt Parteien einigen derartige Entscheidung ist Verkäufer endgültig bindend abschließend . Entscheidung Beschluss Schiedsrichters kann zuständigen Gericht vollstreckt werden . Ziffer enthielt deutscher Übersetzung folgende Regelung : Streitigkeiten Zusammenhang Vertrag Einschränkung Ansprüche Aufrechnung Gegenanspruch Gültigkeit entstehen werden zunächst Vertreter Verkäufer Ergänzung Senat weitergeleitet Versuch machen werden diesbezüglich Seiten zufriedenstellende Vereinbarung finden . Haben Vertreter Vereinbarung Ende 20 . Werktages erreicht Verweisung vorgenommen wird sind Streitigkeiten dann Schiedsrichtern Schiedsordnung Deutschen Institution Schiedsgerichtsbarkeit Rückgriff ordentlichen Gerichte abschließend beizulegen . Gerichtsstand Schiedsverfahrens ist . Sprache Schiedsverfahrens ist Englisch . Schiedsklausel unterliegt materiellen Recht Bundesrepublik . Abschluss Kaufvertrags kam Parteien Streit Verletzung Verkäufergarantien . Antragstellerinnen machten Treuhänder Schadensersatzforderung Höhe € geltend . Treuhänder zahlte Kaufpreis einbehaltenen Betrag Antragsgegner . reichten Antragsgegner Antragstellerinnen Deutschen Institution Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsklage verlangten Treuhänder Auszahlung einbehaltenen Betrags Höhe € anzuweisen . Antragstellerinnen lehnten Schiedsverfahren Zuständigkeit Schiedsgerichts Treuhandbetrag betreffenden Ansprüche . Zwischenschiedsspruch 9 . April bejahte Schiedsgericht Zuständigkeit . Antragstellerinnen beantragen Zwischenentscheid Schiedsgerichts aufzuheben festzustellen Schiedsgericht Entscheidung Schiedsklage 2 Juli geltend gemachten Ansprüche unzuständig ist . Oberlandesgericht hat Antrag zurückgewiesen . richtet Rechtsbeschwerde Antragstellerinnen Zurückweisung Antragsgegner beantragen . II . Oberlandesgericht hat Schiedsverfahren Treuhänder einbehaltenen Betrags zulässig gehalten . hat ausgeführt : Wortlaut Ziffern 8.7.6 sei widersprüchlich . Schiedsklausel Regelung Ziffer anknüpfe " Streitigkeiten " Zusammenhang Vertrag Gültigkeit erfasse Schiedsrichtern Regeln gebildeten Schiedsgericht zuweise sehe Ziffer 8.7.6 Streitigkeiten Bezug Verkäufergarantien Wortlaut " Schiedsrichter " Parteien einigen " Zuständigkeit hindeute . Widerspruch könne einschränkende Auslegung Ziffer Annahme Spezialität Ziffer 8.7.6 gelöst werden Übereinstimmung Schiedsgericht Sinne Vorrangs Ziffer Streitbeilegung Schiedsrichter Klausel 8.7.6 Hinweis Ziffer geregelte Zuständigkeit DIS-Schiedsgerichts verstehen sei . Anders Ziffer deutlich Zuständigkeit " Schiedsrichters " Streitbeilegungsmechanismus Ziffer abgrenze fehlten 8.7.6 Vereinbarung Verfahrensregeln auch ausdrückliche Regelung Einschränkung Schiedsvereinbarung Ziffer . begründe erhebliche Zweifel Ziffer Ziffer eigenständige Schiedsklausel begründen solle . Entscheidend Verständnis Ziffer 8.7.6 eigenständige Schiedsklausel spreche jedenfalls Interessenlage Parteien . Zersplitterung Rechtsschutzverfahren liefe Interesse Parteien Grundsätzen Prozessökonomie entsprechenden effektiven Rechtsschutz zuwider . bestünde auch Gefahr fragen etwa Vertragsauslegung Annahme getrennter Schiedsgerichte unterschiedlich beantwortet werden könnten einheitliche Rechtsanwendung Rechtsmittelverfahren sicherzustellen wäre . seien erheblichen Interessen Parteien Zuständigkeit verschiedener Schiedsgerichte erkennen . . Rechtsbeschwerde ist statthaft § Abs. Satz § Abs. Nr. . ist aber unzulässig Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Bundesgerichtshofs erfordert § Abs. . 1 . Rechtsbeschwerde behauptete Verstoß Oberlandesgerichts Verfahrensgrundrecht Antragstellerinnen willkürfreies Verfahren Art . Abs. GG liegt . Erfolg rügt Rechtsbeschwerde Auslegung Schiedsklauseln 8.7.6 Ziffer Oberlandesgericht sei denkbaren Gesichtspunkt vertretbar schlechthin unhaltbar objektiv willkürlich . Gerichtliche Entscheidungen verstoßen schon dann Willkürverbot Art . Abs. GG Rechtsanwendung eingeschlagene Verfahren Fehler enthalten . muss Entscheidung verständiger Würdigung Grundgesetz beherrschenden Gedanken mehr verständlich ist Schluss aufdrängt sachfremden Erwägungen beruht . Ist Entscheidung derart unverständlich sachlich schlechthin unhaltbar ist so ist objektiv willkürlich vgl. BVerfG Kammer . kann Entscheidung Willkürverbot verstoßen Gericht Auslegung Vertrags anerkannte Auslegungsgrundsätze Maße Acht gelassen hat notwendig aufdrängende tragsauslegung unterblieben ist Verständlichkeit angefochtenen Urteils entgegensteht vgl. Beschluss 7 . Oktober . Rechtsbeschwerde führt Oberlandesgericht habe Formulierung Ziffer Verbindung Ziffer DISSchiedsgericht " Streitigkeiten Zusammenhang Unternehmenskaufvertrag zuständig sein solle buchstäblichen Sinne verstehen dürfen ausnahmslos derartige Streitigkeit DIS-Schiedsgericht entscheiden sei . Zumindest Streitigkeiten Berechnung jährlichen " Zahlung fielen auch Oberlandesgericht einräume Zuständigkeit besonderen " Schiedsrichters " Ziffer . Anhaltspunkte Willen Parteien Ziffer 8.7.6 Wortlaut abweichende Bedeutung beizumessen seien festgestellt ersichtlich . Oberlandesgericht weiter Ansicht vertreten habe könne ankommen 8.7.6 Verständnis Hinweis Ziffer geregelte Zuständigkeit DIS-Schiedsgerichts überflüssig erweise handele groben Verstoß allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze . sei möglichen Auslegungen Vorzug geben Vertragsnorm tatsächliche Bedeutung zukomme sonst ganz teilweise sinnlos erweise . Schließlich sei Auslegungsergebnis Oberlandesgerichts Grundsatz Seiten interessengerechten Auslegung vereinbaren . sei festgestellt ersichtlich Vertragsschluss Interesse Partei hervorgetreten wäre " Zersplitterung " schiedsgerichtlichen Rechtsschutzes vermeiden . spreche schon Begründung besonderen Zuständigkeit " Schiedsrichters " Ziffer . ist Verletzung Verfahrensgrundrechts Antragstellerinnen objektiv willkürliches Verfahren Art . Abs. GG schlüssig dargelegt . Oberlandesgericht hat angenommen Wortlaut widersprüchlichen Klauseln Ziffern 8.7.6 seien Wege Auslegung so Übereinstimmung bringen Willen Parteien Streitigkeiten insbesondere auch Garantieverletzungen ordentlichen Rechtsweges Schiedsgericht entscheiden lassen Rechnung getragen werde . Sodann erörtert Auslegungsmöglichkeiten Spezialität Ziffer 8.7.6 Vorrangs Ziffer . Oberlandesgericht legt Vertrag Systematik Entstehungsgeschichte Interessenlage Parteien . hat Rechtsfehler Wortlaut Ziffern 8.7.6 Ausgangspunkt Überlegungen gemacht ist Missachtung Wortlauts Ziffer 8.7.6 buchstäblichen Sinn Ziffer haften geblieben . Oberlandesgericht hat Ziffer geregelten Streitbeilegungsverfahren befasst Einzelnen nachvollziehbar überzeugend begründet dort " Schiedsrichter getroffenen detaillierten Regelungen Anlass Annahme geben 8.7.6 abweichend Ziffer Garantieansprüche Zuständigkeit Einzelschiedsrichters begründet werden sollte . Oberlandesgericht hat ferner Auslegungsgrundsatz verstoßen möglichen Auslegungen Vereinbarung Vorzug geben ist Vertragsbestimmung tatsächliche Bedeutung zukommt Regelung ansonsten ganz teilweise sinnlos erweisen würde vgl. Urteil 18 . September -9- . CT-Paradies . Grundsatz findet auslegungsbedürftige Vertragsklauseln Anwendung . betrifft aber Auflösung Widerspruchs Vertragsklauseln Wortlaut wechselseitig ausschließen . Streitigkeiten Kaufvertrag Parteien Zusammenhang Garantieansprüchen kann allein Zuständigkeit Einzelschiedsrichters alleinige Zuständigkeit DIS-Schiedsgerichts begründet sein . Zwischenlösungen Wortlaut Vertragsklauseln teilweise Geltung verschafft werden könnte sind ersichtlich . Übrigen behält Ziffer 8.7.6 Auslegung Oberlandesgerichts jedenfalls Funktion deklaratorischen klarstellenden Hinweises Schiedsklausel 8.7.6 erfasste Fallgruppe gesondert geregelten Streitbeilegungsverfahren Ziffer abgegrenzt wird . Oberlandesgericht hat auch Auslegungsgrundsatz Seiten interessengerechten Auslegung verstoßen . hat Einklang Rechtsbeschwerde angenommen Entstehungsgeschichte Vertrags Auslegung erheblichen Erkenntnisse gewinnen ließen . Oberlandesgericht legt auch Interessenlage Parteien Zuständigkeit " Schiedsrichters " Ziffer bezüglich Ziffer unterscheiden konnte . hat angenommen Gegensatz Regelung Ziffer Zusammenhang " Ansprüchen " sei ersichtlich Bezug potentielle Ansprüche verschiedenen Verkäufergarantien bestimmte fachliche Qualifikation Einzelschiedsrichters maßgeblich sein könnte . lässt schon Rechtsfehler erkennen Tätigkeit " Schiedsrichters " Ziffer Fragen Berechnung " " beschränkt international angesehene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beantwortet werden sollen . Oberlandesgericht hat schließlich ausgeführt Ziffer hinausgehende Zersplitterung Schiedsverfahren gerade umfassenden Ansprüche Verkäufergarantien hinausgehenden Streitigkeiten besonderen Interesse Parteien effizienten Rechtsschutz zuwiderlaufen würde . hat erhöhten Aufwand Parteien Betreiben paralleler Verfahren höhere Verfahrenskosten Gefahren unterschiedlichen Beantwortung Rechtsfragen Verlängerung Gesamtverfahrensdauer hingewiesen andererseits erheblichen Interessen Parteien ersichtlich seien Zuständigkeit verschiedener Schiedsgerichte begründen . tatrichterliche Würdigung lässt Rechtsfehler erkennen . 2 . Zulassung Rechtsbeschwerde ist auch Sicherung einheitlichen Rechtsprechung erforderlich Oberlandesgericht symptomatischer Rechtsfehler unterlaufen ist . Beschwerde beanstandet insoweit erneut Ziffer 8.7.6 Auslegung Oberlandesgerichts überflüssig wäre anerkannte Auslegungsgrundsätze verstoße . Auslegungsergebnis Oberlandesgerichts Vertragsklausel lediglich deklaratorischen Inhalt beimisst ist indes beanstanden . Oberlandesgericht hat auch verkannt Gebot interessengerechten Auslegung geht Rechtsgeschäft Inhalt verhelfen Richter Entscheidungszeitpunkt interessengemäß erscheint vgl. Urteil 5 . März ZR . . hat vielmehr beachtet Grundsatz interessengerechter Auslegung maßgeblich Einfluss ist Interesse Parteien objektiven Erklärungswert Äußerungen Abgabe hatte vgl. Urteil 17 . Dezember ZR . . IV . Kostenentscheidung folgt § Abs. . Büscher Kirchhoff Vorinstanz : Entscheidung SchH 4/15