BESCHLUSS 10 . April Rechtsbeschwerdesache I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 10 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Antragstellerin wird Beschluß 8 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 19 . September aufgehoben . sofortige Beschwerde Antragsgegnerin Kostenfestsetzungsbeschluß 19 . Dezember Fassung Teilabhilfebeschlusses 5 . März wird zurückgewiesen . Kosten Beschwerdeverfahrens tragen Antragstellerin Antragsgegnerin . Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens werden Antragsgegnerin auferlegt . Gegenstandswert Rechtsbeschwerde wird festgesetzt . Gründe : Antragsgegnerin reichte Landgericht Abmahnung Antragstellerin behaupteten Wettbewerbsverstoßes Schutzschrift Antrag enthielt etwaigen Antrag Erlaß einstweiligen Verfügung zurückzuweisen . Tage später Landgericht eingegangenen Antrag Erlaß einstweiligen Verfügung nahm Antragstellerin noch Landgericht anberaumten Termin mündlichen Verhandlung . Einreichung Schutzschrift hat Antragsgegnerin Festsetzung 10/10-Gebühr Verfahrensbevollmächtigten begehrt . Landgericht hat nur 5/10-Gebühr Streitwert Verfügungsverfahrens 10/10-Gebühr Antrag § Abs. Kostenstreitwert festgesetzt . Beschwerde Antragsgegnerin hat Beschwerdegericht Kostenfestsetzung geändert erstattenden Kosten Höhe 10/10-Gebühr festgesetzt . zugelassenen Rechtsbeschwerde wendet Antragstellerin höhere Landgericht vorgenommene Gebührenfestsetzung . II . Rechtsbeschwerde hat Erfolg . 1 . Beschwerdegericht hat Kosten Einreichung Schutzschrift Höhe vollen Prozeßgebühr jedenfalls dann erstattungsfähig angesehen vorliegenden Fall Schutzschrift nur Antrag Terminsbestimmung Antrag Abweisung Verfügungsantrags enthält . 2 . Entscheidung Beschwerdegerichts hält rechtlichen Nachprüfung stand . § Abs. Satz Abs. Satz sind Antragsgegnerin nur Rechtsanwaltsgebühren erstatten Maßnahmen entstanden sind zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren . hat Antragsgegnerin Verfahrensbevollmächtigten eingereichte Schutzschrift nur Anspruch Erstattung halben Prozeßgebühr § Abs. . Kosten Schutzschrift vorsorglich Verteidigung erwarteten Antrag Erlaß einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist sind grundsätzlich erstattungsfähig entsprechender Antrag Erlaß einstweiligen Verfügung Gericht eingeht auch Antrag abgelehnt zurückgenommen wird mündliche Verhandlung stattgefunden hat vgl. . Kosten Schutzschrift . Betreiben Geschäfts Information ist § Abs. Nr. BRAGO volle Gebühr Prozeßgebühr geschuldet . § Abs. vermindert Gebührenanspruch halbe Gebühr Auftrag endet Rechtsanwalt Schriftsatz Sachanträgen eingereicht § Abs. genannten Handlungen vorgenommen hat . sorglich eingereichten Schutzschrift enthaltenen Anträge sind Sachanträge . S. § Abs. vgl. f. Kosten Schutzschrift . . Kostenentscheidung folgt § Abs. § Satz . Büscher Bornkamm