BESCHLUSS 11 . Dezember Verfahren Aufhebung inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Nr. Buchst . Bildung Schiedsgerichts hat Sinne § Abs. Nr. . Bestimmungen 10 . Buches Zivilprozessordnung entsprochen Schiedsgericht erfolgreich abgelehnten Schiedsrichter besetzt gewesen ist . gilt auch Fall gerichtliche Entscheidung Ablehnungsantrag erst Erlass ergangen ist . Verfahrensverstoß Sinne § Abs. Nr. Buchst . hat Schiedsspruch ausgewirkt nur Möglichkeit besteht Schiedsgericht Verfahrensverstoß anders entschieden hätte . ist stets anzunehmen Besetzung Schiedsgerichts erfolgreich abgelehnten Schiedsrichter Sinne § Abs. Nr. Buchst . Schiedsspruch ausgewirkt hat . gilt auch Fall Schiedsrichtern besetztes Schiedsgericht Schiedsspruch einstimmig erlassen hat . Beschluss 11 . Dezember I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . Dezember Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 34 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 10 . Februar wird Kosten Antragsgegnerin zurückgewiesen . Gegenstandswert : € . Gründe : Antragstellerin hat Antragsgegnerin 6 November abgeschlossenen Vertrag Thermalbad verpachtet . Vertrag ist vereinbart Streitigkeiten Vertrag ergeben Rechtsweg ordentlichen Gerichten ausgeschlossen ist Streitigkeiten Schiedsgericht entscheidet . Parteien entstand Streit Laufzeit . Antragsgegnerin erhob Antragstellerin Dezember Schiedsklage beantragte festzustellen Pachtvertrag unbestimmte Zeit abgeschlossen ist . Partei Schiedsrichter bestellt hatte bestellten Schiedsrichter dritte Schiedsrichterin Vorsitzende tätig wurde . Antragstellerin lehnte Obfrau Besorgnis Befangenheit . Schiedsgericht wies Ablehnungsantrag . Antrag Antragstellerin erklärte Oberlandesgericht Ablehnung Obfrau Beschluss 3 . Januar begründet . Schiedsgericht hatte Zwischenzeit Schiedsspruch 10 . April festgestellt Pachtvertrag 6 November unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt . Antragstellerin hat Oberlandesgericht Aufhebung beantragt . Begründung hat vorgetragen Obfrau sei befangen gewesen . Antragsgegnerin ist entgegengetreten . hat geltend gemacht fehlerhafte Besetzung Schiedsgerichts habe Schiedsspruch ausgewirkt . Begründung hat beisitzenden Schiedsrichtern unterzeichnetes Schreiben berufen erklären Schiedsspruch sei einstimmig beschlossen worden auch neuen Obmann werde gleichlautender Schiedsspruch erlassen . Oberlandesgericht hat Aufhebungsantrag Antragstellerin stattgegeben . richtet Rechtsbeschwerde Antragsgegnerin . II . statthafte § Abs. Satz Nr. Verbindung § Abs. Satz § Abs. Nr. Fall auch Übrigen zulässige § Abs. Rechtsbeschwerde hat Sache Erfolg . Oberlandesgericht hat Antrag gerichtliche Aufhebung inländischen Schiedsspruchs Recht stattgegeben . Antragstellerin hat gemäß § Abs. Nr. Buchst . begründet geltend gemacht Bildung Bestimmungen 10 . Buches Zivilprozessordnung entsprochen hat anzunehmen ist Schiedsspruch ausgewirkt hat . 1 . Bildung Schiedsgerichts hat Bestimmungen 10 . Buches Zivilprozessordnung entsprochen Schiedsgericht erfolgreich abgelehnten Schiedsrichter besetzt gewesen ist vgl. Ur- teil 3 . Januar VII 98 ; . Münch 4 . Aufl . . ; Musielak/Voit 11 . Aufl . . . So verhält hier . Oberlandesgericht hat Antrag Antragstellerin gemäß § Abs. Nr. Fall § Abs. Satz § Abs. Satz unanfechtbaren Beschluss vgl. § Abs. Satz festgestellt Ablehnung Vorsitzenden Schiedsgerichts Besorgnis Befangenheit begründet ist . steht Bildung Schiedsgerichts Bestimmungen 10 . Buches Zivilprozessordnung entsprochen hat . ist unerheblich Entscheidung Ablehnungsantrag erst Erlass Schiedsspruchs ergangen ist Schiedsgericht abgelehnten Schiedsrichter Anhängigkeit Ablehnungsantrags § Abs. Satz schiedsrichterliche Verfahren fortsetzen Schiedsspruch erlassen konnte vgl. Schütze 4 . Aufl . . . 2 . ist auch anzunehmen fehlerhafte Besetzung Schiedsgerichts Schiedsspruch ausgewirkt hat . Erfordernis Ursächlichkeit Verfahrensverstoßes Schiedsspruch soll lediglich verhindern Schiedsspruch rein formalen Gründen aufgehoben neues Verfahren durchgeführt wird Ergebnis aufgehobene Schiedsspruch führen müsste vgl. Regierungsentwurf Gesetzes Neuregelung Schiedsverfahrensrechts BT-Drucks . S. . Voraussetzung Ursächlichkeit sind hohen Anforderungen stellen . ist bereits erfüllt Möglichkeit besteht Schiedsgericht Verfahrensverstoß anders entschieden hätte vgl. ; OLG f. ; 8 . September . 35 ; Stein/Jonas/Schlosser 22 . Aufl . . 24 ; . ZPO/Münch aaO . ; sielak/Voit aaO . 22 ; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7 . Aufl . Kap . . 30 ; vgl. allgemein Ursächlichkeit Verfahrensfehlern Beschluss 15 . Januar ZB . . Voraussetzung ist stets erfüllt Schiedsspruch Mitwirkung Erfolg abgelehnten Schiedsrichters ergangen ist . ist niemals auszuschließen Schiedsgericht anderen abgelehnten Schiedsrichter besetzt ist anderen Entscheidung gekommen wäre . Ansicht Rechtsbeschwerde kann auch angenommen werden einstimmigen Entscheidung Schiedsrichtern besetzten Schiedsgerichts Mitwirkung befangenen Schiedsrichters Ergebnis kausal geworden sei erneuter Schiedsspruch Mitwirkung anderen Schiedsrichters erforderlichen Mehrheit Ergebnis hätte . schiedsrichterlichen Verfahren Schiedsrichter ist gemäß § Abs. Entscheidung Schiedsgerichts Mehrheit Stimmen Mitglieder treffen Parteien hier vereinbart haben . Bestimmung ausdrücklich ausführt setzt Abstimmung Beratung 6 . Aufl . . . Entscheidet Richtern besetzter Spruchkörper Beratung Abstimmung kann niemals ausgeschlossen werden Mitwirkung Richter bestimmten Entscheidung gekommen ist . ist immer möglich Verhalten Richters Beratung Abstimmung Meinungsbildung Abstimmungsverhalten anderen Richter beeinflusst vgl. ; 94 ; aA Prütting/Gehrlein/RaeschkeKessler 6 . Aufl . . . Ansicht schwerde bedurfte substantiierten Tatsachenvortrags Antragstellerin noch entsprechender Feststellungen Oberlandesgerichts möglichen Auswirkung Verfahrensverstoßes Schiedsspruch . Rechtsbeschwerde beruft Erfolg beisitzenden Schiedsrichtern unterzeichnete Schreiben erklären Schiedsspruch sei einstimmig beschlossen worden neuen Obmann werde gleichlautender Schiedsspruch erlassen . kommt Erklärung Schiedsrichter verwertet werden darf Schiedsrichter Inhalt Erklärung Zeugen vernommen werden dürfen Blick auch Schiedsrichter grundsätzlich geltende Beratungsgeheimnis vgl. § DRiG zweifelhaft erscheint vgl. Urteil 16 . Mai f. ; Urteil 23 . Januar f. ; . ZPO/Münch aaO . 7 ; Saenger/Saenger aaO . 3 ; Zöller/Geimer 30 . Aufl . . § . 5 ; Lachmann Handbuch Schiedsgerichtspraxis 3 . Aufl . . ; Schwab/Walter aaO . . . ist Zusammenhang Bedeutung Erklärung geeignet ist Zweifel Unvoreingenommenheit Schiedsrichter Eignung Schiedsrichteramt wecken . Entscheidung erst Beratung ergehen darf Rechtsgründen ausgeschlossen werden kann Schiedsgericht anderer Besetzung anderen Ergebnis gekommen wäre kommen würde ist unerheblich angegriffene Schiedsspruch einstimmig ergangen ist . Ferner ist unbeachtlich beisitzenden Schiedsrichter erklärt haben neuen Obmann werde gleichlautender Schiedsspruch erlassen . . ist Rechtsbeschwerde Beschluss Oberlandesgerichts Kosten Antragsgegnerin § Abs. zurückzuweisen . Büscher Kirchhoff Vorinstanz : OLG Entscheidung