BESCHLUSS 11 Juli energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat 11 Juli Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Kostenentscheidung beruht § Satz EnWG . Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens sind übereinstimmenden Antrag Beteiligten gegeneinander aufzuheben . Streitwert beträgt € . Herabsetzung € besteht Auffassung Betroffenen Anlass . Streitwert Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet gemäß § Abs. Satz Nr. . V.m . wirtschaftlichen Interesse Betroffenen Abänderung angefochtenen Entscheidung vgl. Senat Beschlüsse 7 . April . Verteilnetzbetreiber 30 . März juris . hier Bezug Bestimmung Ausgangsniveaus generellen sektoralen Produktivitätsfaktor pauschalierten Investitionszuschlag . Raum Vorinstanz : OLG Entscheidung