BESCHLUSS 26 . April Landwirtschaftssache betreffend Ansprüche Landwirtschaftsanpassungsgesetz Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. ehemaligen LPG-Mitglied Dritten geschlossene Vereinbarung Abgeltung Ansprüche früheren LPG-Zugehörigkeit kann Vereinbarung beteiligten Rechtsnachfolger LPG eigenen Anspruch begründen auch weiteren Forderungen geltend gemacht werden . . 26 . April BLw OLG AG Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat 26 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Dr. ehrenamtlichen Richter Gose beschlossen : Rechtsbeschwerde Antragsgegnerin wird Beschluß Landwirtschaftssenats Brandenburgischen Oberlandesgerichts 28 . Juni aufgehoben . Beschwerde Antragstellers Beschluß Amtsgerichts Landwirtschaftsgericht 11 . Januar wird zurückgewiesen . gerichtlichen Kosten Rechtsmittelverfahren außergerichtlichen Kosten Antragsgegnerin trägt Antragsteller . : 51.129,19 € Gründe : Antragsteller verfolgt abgetretenem Recht Ansprüche Landwirtschaftsanpassungsgesetz . S. war 1 . Januar LPG Typ " eingetreten . Später wurde Zuge Konzentration Spezialisierung Landwirtschaft Mitglied LPG " " " Jahr anderen LPG'en " Vereinigte LPG Herrn S. " zusammenschloß . bezifferte Wert Beteiligung DM . Vollversammlung wurde 8 November Stimmen anwesenden vertretenen Mitgliedern insgesamt Mitgliedern beschlossen gesamte Vermögen LPG neu gründende GmbH Co. übertragen ebenfalls neu gründende GmbH Komplementärin LPG zunächst alleinige Kommanditistin werden sollten ; Komplementär-GmbH wurde ermächtigt Aufteilung Kommanditanteils Mitglieder LPG Maßgabe Umwandlungsbeschlusses Weise vorzunehmen Sonderrechtsnachfolger erst Eintragung Handelsregister Gesellschafter wurde . Dementsprechend schlossen neu gegründete " Landwirtschaft GmbH " LPG 28 November Gesellschaftsvertrag Antragsgegnerin . Eintragung Handelsregister erfolgte 19 . Juni . LPG schied 21 . April Antragsgegnerin Kommanditeinlage Wege Sonderrechtsnachfolge frühere LPG-Mitglieder übertrug . 16 . September wurde Antragsgegnerin Register Rechtsnachfolgerin LPG geführt . S. wurde Kommanditist . veräußerte sein " schaftsrecht Eintragung Gesellschafter DM " Landwirtschaft GmbH " Kommanditistin Antragsgegnerin ; hatte April Erwerb Umwandlungsbeschluß enthaltenen Übernahmeangebot § LwAnpG Höhe % buchmäßigen Nennbetrags Kommanditanteils unterbreitet . Vertrags ist vereinbart " Ansprüche früheren LPG-Zugehörigkeit Verkäufers Ansprüche Rechtsnachfolger erledigt sind " . 12 . Mai trat schaft LPG " S. Ansprüche " Antragsteller . Antragsteller meint Umstrukturierung " Vereinigte LPG " Bestimmungen setzes entspreche ; liege identitätswahrende Umwandlung LPG Antragsgegnerin . Vertrag Veräußerung Kommanditbeteiligung hält Antragsteller nichtig S. lediglich % Werts Beteiligung erhalten habe . Landwirtschaftsgericht hat Feststellung Antragsgegnerin Umstrukturierung " Vereinigte LPG " Bestimmungen schaftsanpassungsgesetzes entstanden ist gerichteten Antrag Zahlung DM Zinsen Auskunftserteilung gerichteten Hilfsanträge zurückgewiesen . Oberlandesgericht hat Feststellungsantrag stattgegeben . wendet Antragsgegnerin zugelassenen Rechtsbeschwerde Wiederherstellung Entscheidung Landwirtschaftsgerichts erstrebt . Antragsteller beantragt Zurückweisung Rechtsmittels . II . Beschwerdegericht hält Feststellungsantrag zulässig . Frage rechtlichen Bestand Strukturänderung betreffe Rechtsverhältnis Antragsgegnerin zusammengeschlossenen LPG'en ; berühre zugleich Stellung Antragstellers abgetretenen Rechtsposition W. S. Mitglied früheren LPG Rechtsverhältnis Antragsgegnerin . Auffassung Beschwerdegerichts ist Feststellungsantrag begründet . Antragsteller sei aktivlegitimiert . Strukturänderung entspreche allerdings Landwirtschaftsanpassungsgesetz Verfügung gestellten Umwandlungsmöglichkeiten Mitglieder LPG'en unmittelbar Gesellschafter Antragsgegnerin geworden seien . liege identitätswahrende Umwandlung . . Rechtsbeschwerde ist begründet Frage identitätswahrenden Umwandlung ankommt . 1 . Recht hält Beschwerdegericht allerdings negativen Feststellungsantrag zulässig . betrifft zwar Rechtsverhältnis Beteiligten . streitigen Verfahren freiwilligen Gerichtsbarkeit kann Antrag § analog auch Feststellung gerichtet sein Antragsgegner Dritten Rechtsverhältnis bestehe bestehe zugleich Rechtsbeziehungen streitenden Parteien Bedeutung ist Antragsteller alsbaldigen Klärung Frage rechtliches Interesse hat Gesellschaftsrecht Austragung Streits abschließende Regelung trifft Senat ; . 7 November BLw . Voraussetzungen liegen hier . Frage rechtlichen Bestand Strukturänderung betrifft Rechtsverhältnis Antragsgegnerin " Vereinigte LPG " somit zusammengeschlossenen LPG'en . berührt zugleich Ste llung W. S. früheres LPG-Mitglied hältnis Antragsgegnerin . Abtretung ist Antragsteller Stellung eingetreten . Würde Antragsgegnerin festgestellt Wege formwandelnden Strukturänderung " Vereinigte LPG " zusammengeschlossenen LPG'en gen ist könnte Antragsteller Anspruch dann Liquidationsgenossenschaft fortbestehende LPG § Abs. zustehen . Hätte Hauptantrag Erfolg könnten Ansprüche Antragsgegnerin bestehen . Rechtsunsicherheit hat Antragsteller rechtliches Interesse alsbaldigen Klärung muß vornherein einen anderen Anspruch entscheiden ; jedoch Ansprüche überhaupt denkbar sind schadet auch S. Kommanditist Antragsgegnerin geworden ist hältnis somit besteht vgl. Senat aaO . auch Nichtigkeitsklage geklärt werden kann Fall Rechtswidrigkeit Nichtigkeit angefochtenen Umwandlungsbeschlusses Strukturänderung gleichwohl Bestand hat Antragsteller Auflösungsklage § § fehlender Gesellschafterstellung Verfügung steht vgl. Senat aaO bestehen Bedenken Zulässigkeit Hauptantrags . 2 . Antrag ist jedoch begründet . Allerdings ist Antragsteller aktivlegitimiert . Bedenken Abtretbarkeit Abfindungsansprüchen § § LwAnpG bestehen . 16 . Juni 22 . Auch Rechtsbeschwerde erinnert insoweit . meint vielmehr S. Frühjahr Rechte " Landwirtschaft GmbH " übertragen habe Forderung Antragsteller habe abtreten können . ist indes richtig . Vereinbarung S. " Landwirtschaft GmbH " betrifft eindeutigen Wortlaut Veräußerung Anwartschaftsrechts Eintragung Kommanditist Antragsgegnerin Handelsregister . Weitere Rechte Ansprüche wurden übertragen abgetreten . Insbesondere erfolgte Abtretung eventuellen Ansprüchen Landwirtschaftsanpassungsgesetz ; verblieben S. so später noch abtreten konnte . geschah dann 12 . Mai ; ist Antragsteller Inhaber Ansprüche . steht § Vereinbarung " Landwirtschaft LPG-Zugehörigkeit W. S. GmbH " Ansprüche Ansprüche Rechtsnachfolger erledigt sein sollten . Klausel bewirkt schon Untergang Ansprüche Landwirtschaftsanpassungsgesetz Vereinbarung Antragsgegnerin geschlossen wurde ; Erlaß Forderungen Dritter ist jedoch möglich . Allenfalls könnte Antragsgegnerin Vereinbarung Anspruch S. entstanden sein elle Ansprüche geltend machen vgl. . 18 . September § Nr. . berührt indes Bestand Forderungen . Jedoch ist Geltendmachung Ansprüchen Antragsgegnerin ausgeschlossen . Vereinbarung S. " Landwirtschaft GmbH " enthält Hinblick Ansprüche Antragsgegnerin sogenanntes petendo . Sinn bestand S. verpflichtete Ansprüche früheren Mitgliedschaft mehr erheben . Dementsprechend erklärten Vertragsparteien Ansprüche auch Rechtsnachfolger LPG richteten erledigt . Allerdings kann Vertragszweck erreicht werden S. lediglich " Landwirtschaft GmbH " verpflichtet ist Antragsgegnerin Anspruch nehmen . Erforderlich sinnvoll ist vielmehr Begründung auch -9- genen Anspruchs Antragsgegnerin S. weiteren Forderungen mehr geltend macht . derartiger Anspruch ergibt unmittelbar Vereinbarung . Wirksamkeit Abrede bestehen Bedenken Urteil 18 . September aaO . Vereinbarung ist auch übrigen wirksam ; verstößt guten Sitten § . Tatsache S. % buchmäßigen Nennbetrags möglichen Kommanditanteils verzichtet hat führt Sittenwidrigkeit vereinbarten Regelung . Verzicht Forderung ist nämlich nur dann sittenwidrig Würdigung Inhalt Zweck Gesamtcharakter guten Sitten vereinbar darstellt . 16 . Juni . fehlt . S. waren Grundlage Landfläche Arbeitsjahren ermittelte Wert Mitgliedschaft LPG Höhe identische buchmäßige Nennbetrag möglichen Kommanditanteils bekannt ; Betrag wurde sogar Vereinbarung aufgenommen . Auch war Umwandlungsbeschluß späteren Entgelt Veräußerung möglichen Eintragung Kommanditist Handelsregister identische Höhe angebotenen Barabfindung § enthalten . Umwandlungsbeschluß Abschluß Ve reinbarung lag Zeitraum Jahren W. S. abwägen konnte mögliche Kommanditbeteiligung vereinbarten Preis veräußern wollte . wußte genau Betrag Abschluß Vereinbarung verzichtete . schließt A nnahme Sittenwidrigkeit . 3 . Ausschluß Geltendmachung Ansprüchen W. S. Antragsgegnerin führt auch Hilfsanträge begründet sind . IV . Kostenentscheidung beruht § § LwVG . Wenzel