BESCHLUSS 14 . Februar Landwirtschaftssache Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat 14 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. § Abs. Nr. LwVG Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 10 . Zivilsenats Senat Landwirtschaftssachen Oberlandesgerichts 26 . September wird Kosten Beteiligten übrigen Beteiligten außergerichtlichen Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens erstatten hat zurückgewiesen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : notariell beurkundetem Vertrag 10 . Mai übertrug Beteiligte Hof Sinne Höfeordnung Grundbuch eingetragenen Grundbesitz Beteiligten 2 . Beteiligten Geschwister Beteiligten waren Vertragsschluss ebenfalls beteiligt . Schreiben 22 . Mai beantragte beurkundende Notar Genehmigung Vertrags . Amtsgericht Landwirtschaftsgericht hat Genehmigung erteilt . hat Beteiligte sofortige Beschwerde eingelegt Beteiligten Streit Auslegung Reichweite Regelung Beteiligten eingeräumte Wohnungsrecht gekommen war . Oberlandesgericht Senat Landwirtschaftssachen hat Rechtsmittel unzulässig verworfen . richtet Rechtsbeschwerde Beteiligten Aufhebung amtsgerichtlichen Genehmigungsbeschlusses weiterverfolgt . II . Ansicht Beschwerdegerichts ist Beteiligte uneingeschränkte Genehmigung Vertrags beschwert Rechte beeinträchtige . Rechtsmittel sei unzulässig selbst Auffassung Grund Versagung Genehmigung Nichtigkeit Vertrags Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen vorliege . Erteilung Genehmigung berühre eventuelle Nichtigkeit ; könne anderweit geltend gemacht werden . hält rechtlichen Nachprüfung stand . . Rechtsbeschwerde ist zwar zulässig § Abs. Nr. 25 hat sachlich aber Erfolg . Beschwerdegericht hat Beschwer Beschwerdebefugnis Beteiligten Recht verneint . subjektive materiellen Rechte . V.m . § Abs. werden Genehmigung Übergabevertrags verletzt . 1 . Rechtsprechung Senats . 12 . Mai ist Beschwerde uneingeschränkte Genehmigung Hofübergabevertrags zulässig ; auch dann Hofübergeber unabhängig Genehmigungsverfahren sonstige Unwirksamkeit Übergabevertrags beruft werden Rechte schon rechtskräftigen Entscheidung Genehmigungsantrag bestehenden Bindung Vertragsschließenden getroffenen Vereinbarungen beeinträchtigt auch wird Vertragsnichtigkeit sonstigen Gründen Erteilung landwirtschaftsgerichtlichen Genehmigung berührt ebenso 44 ; OLG . Auffassung hat Kommentarliteratur angeschlossen Barnstedt/Steffen 7 . Aufl . § Rdn . m.umfangr . ; 3 . Aufl . § Rdn . ; 10 . Aufl . § Rdn . ; Landwirtschaftserbrecht 8 . Aufl . § . . abweichende Meinung findet lediglich Kommentierung Jahr § Anmerkung . 2 . Senat sieht Anlass Aufgabe bisherigen Rechtsprechung . Insbesondere führt Vorbringen Beteiligten Rechtsbeschwerdebegründung anderen Ergebnis . Maßstab Genehmigung Hofübergabeverträgen sind erster Linie Vorschriften Grundstücksverkehrsgesetzes vgl. § § höferechtliche Grundsätze ; zivilrechtliche Wirksamkeit Vertrags kann allenfalls dann Rolle spielen offensichtliche Nichtigkeit vorliegt Landwirtschaftsgerichte nur berechtigt aber verpflichtet sind Genehmigung Fall evidenter Vertragsnichtigkeit versagen Senat . 18 . April m.w . . Genehmigungsbedürftigkeit dient öffentlichen Interesse Erhaltung gesunden Agrarstruktur BVerfGE . . Genehmigungsverfahren hat jedoch Zweck privatrechtliche Streitigkeiten entscheiden OLG . Frage Genehmigungsvoraussetzungen unabhängigen Rechtswirksamkeit Vertrags kann auch Genehmigung Prozessweg geklärt werden Senat . 12 . Mai aaO . öffentlich-rechtliche Bedenken Genehmigung bestehen muss zuständige Behörde § Abs. Rechtsmittel einlegen OLG . stehen Beteiligten erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken . gibt Anhaltspunkte vorstehend zitierte Senatsrechtsprechung vorkonstitutionellem Recht Gedankengut beruht . Auch wird Beteiligte Genehmigung Vertrags Grundrecht Art . Abs. GG verletzt ; Zugriff Eigentum hat selbst Vertragsschluss Landwirtschaftsgericht Vertragsgenehmigung ermöglicht . Schließlich entbehrt Vorwurf Senatsrechtsprechung beruhe Verletzung spezifischen Verfassungsrechts Bedeutung Relevanz Grundrechten grundsätzlicher Weise verkannt erkannt würden offensichtlich Grundlage ; Beteiligte übersieht Genehmigung gehindert ist Genehmigungsvoraussetzungen unabhängige Unwirksamkeit Vertrags Zivilprozess klären lassen Genehmigung fehlenden Bedeutung Rolle spielt . Genehmigungspflicht bedeutet Hofübergeber Verfügungsbeschränkung . besteht rechtskräftigen Entscheidung Genehmigungsantrag . Wird Antrag entsprochen Genehmigung uneingeschränkt erteilt bedeutet Verbesserung Rechtsstellung Übergebers aber Beeinträchtigung Rechte Barnstedt/Steffen aaO Rdn . . fehlt Zulässigkeit sofortigen Beschwerde erforderlichen Beschwer . 3 . Kostenentscheidung beruht § § LwVG . Entscheidung Festsetzung Gegenstandswerts hat Grundlage § Satz Buchst . . V.m . § Abs. Vorinstanzen : AG Nordhorn Entscheidung Lw Entscheidung 06.09.2007 Czub