BESCHLUSS AnwZ(B 29 . Mai Verfahren Antragsteller Beschwerdeführer Antragsgegner Beschwerdegegner Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Präsidenten Bundesgerichtshofs Richter Dr. Richterin Dr. Otten Rechtsanwälte Prof. Dr. Rechtsanwältin Dr. 29 . Mai beschlossen : 1 . Antrag Antragstellers Gewährung Prozesskostenhilfe sofortige Beschwerde Beschluss 1 . Senats Sächsischen Anwaltsgerichtshofs landesgericht 22 . Januar wird zurückgewiesen . 2 . sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluss 1 . Senats Sächsischen Anwaltsgerichtshofs Oberlandesgericht 22 . Januar wird zurückgewiesen . Antragsteller hat Kosten Rechtsmittels tragen Antragsgegner Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird DM festgesetzt . Gründe : § § Abs. statthafte Gesuch Prozesskostenhilfe ist zurückzuweisen Rechtsmittel unter . dargelegt hinreichende Aussicht Erfolg bietet . II . 12 . Oktober geborene Antragsteller hat Jahre Studium Rechtswissenschaften akademischen Grad Diplom-Juristen abgeschlossen . Anschluss absolvierte 16 . September 28 Juli Vorbereitungsdienst Rechtsreferendar Freistaat . zweite juristische Staatsprüfung bestand . Auch Wiederholungsprüfung blieb Erfolg . Ausbildung Anwaltsstation Wahlstation Ergänzungsvorbereitungsdienst war Rechtsanwalt wiesen . Vorbereitungsdienst Rechtsanwalt war Europcar-Autovermietung GmbH Agentur Sixt-Agentur April später tätig . 21 . März hat Antragsteller Berufung § Rechtsanwaltsgesetz Zulassung Rechtsanwaltschaft beantragt . Bescheid 29 November hat Antragsgegner Antrag zurückgewiesen Antragsteller § Abs. Nr. erforderliche zweijährige juristische Praxis aufweise . Antragsteller gestellten Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof Beschluss 21 . Januar zurückgewiesen . Hiergegen richtet sofortige Beschwerde Antragstellers . sofortige Beschwerde ist zulässig § Abs. Nr. bleibt Sache jedoch Erfolg . Art Abs. Gesetzes Neuordnung Berufsrechts Rechtsanwälte Patentanwälte 2 . September . S. besitzen Befähigung anwaltlichen Tätigkeit auch Personen spätestens Jahren Inkrafttreten Gesetzes 9 . September fachlichen Voraussetzungen Zulassung Rechtsanwaltschaft § erfüllen . Abs. kann Rechtsanwaltschaft zugelassen werden umfassendes juristisches Hochschulstudium absolviert akademischen Grad Diplom-Juristen abgeschlossen hat mindestens Jahre juristische Praxis Rechtspflege rechtsberatenden Beruf verweisen kann . soll berücksichtigt werden früheren ausgebildeten Juristen Möglichkeiten hatten zweites juristisches Staatsexamen abzulegen Befähigung Richteramt Sinne § Abs. DRiG erwerben auch besonderen Verantwortung Rechtsanwalts Berater Vertreter Rechtsangelegenheiten freiberuflich tätiger Jurist Rechnung getragen werden Treffkorn . Auch Zweck Regelung wesentlichen bereits früheren juristisch tätig gewesenen Diplom-Juristen Zugang Rechtsanwaltschaft erleichtert werden sollte stand Zulassung § Abs. auch Diplomprüfung Anlage Kap . Sachgebiet . Nr. Maßg.y-gg Einigungsvertrags ersten juristischen Staatsexamen gleichgestellt ist erst Antragsteller Beitritt Bundesrepublik abgelegt haben Möglichkeit gegeben war juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren Rechtsanwaltszulassung erfolgreicher zweiter Staatsprüfung § DRiG erlangen . Auch Einschränkung Sinne Wahl Weges Zulassung § ausgeschlossen wäre lässt Gesetz noch Einigungsvertrag entnehmen . Antragsteller hat jedoch Zulassungsvoraussetzungen § Abs. erfüllt . Anwaltsgerichtshof hat Recht verneint Antragsteller Zulassungsvoraussetzungen mindestens zweijährigen juristischen Praxis 9 . September verweisen kann . juristische Vorbereitungsdienst kann grundsätzlich juristische Praxis rechtsberatenden Beruf Rechtspflege Sinne § Abs. 1 . Nr. angesehen werden 26 . Mai AnwZ(B BRAK-Mitt . ist Ausbildung Ziel Referendarinnen Referendare richterlichen staatsanwaltlichen Aufgaben Aufgaben höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes Anwaltschaft vertraut machen . gilt auch Wahlstation Vertiefung Ergänzung Ausbildung dient . ist juristischer Praxis Zweck schichte Regelung berufliche Tätigkeit verstehen Studium erworbenen Fähigkeiten professionell angewendet werden Ausbildungstätigkeit Umfang Eigenverantwortlichkeit unterscheidet . Nur Voraussetzungen erscheint gerechtfertigt Praxis erworbenen vertieften praktischen Arbeit bewährten Kenntnisse jedenfalls annähernd gleichzusetzen erfolgreiche Ablegung zweiten Staatsprüfung belegt sind . kann Tätigkeit Antragstellers Rahmen juristischen Vorbereitungsdienstes geleistet worden ist Tätigkeit Sinne § Abs. Nr. angesehen werden . Antragsteller ist Vorbereitungsdienst zurückgetreten hat zweite Staatsexamen angestrebt auch zweimal Prüfung auch Erfolg abgelegt . Entscheidung hat getroffen Bescheid 27 . Mai hingewiesen worden war geplanten Neufassung Möglichkeit Anwaltszulassung erreichen nur noch Jahre Inkrafttreten Gesetzes bestehen werde Referendardienst Verwaltungspraxis neuen Bundesländer juristische Praxis Sinne § anerkannt werde . Besonderheiten ergeben auch Tätigkeit Rechtsanwalt walt geleistet hat . Tätigkeit Rechtsanhat Akten zugewiesen Antragsteller verfertigten Schriftsätze regelmäßig unterschrieben Plausibilität geprüft . Schließlich belegt auch Umfang Antragsteller Zeit bearbeiteten Fälle Antragsteller weit dungsverhältnis übliche Maß tätig geworden ist möglicherweise rechtfertigte Teil Tätigkeit Ausbildung erbracht anzusehen . Angaben Anwaltsgerichtshof Zeugen vernommenen Rechtsanwalts hat Antragsteller Sommer nur Akten Zeit 1 November 30 . Juni laufende Verfahren bearbeitet . Antragsteller selbst hat Angaben vollständige Liste Verfahren erstellt tätig geworden sei . entspricht durchschnittlichen monatlichen Bearbeitung Akten . Selbst berücksichtigte Antragsteller Ablauf Pflichtwahlstation Ergänzungsvorbereitungsdienstes Dauer Prüfungsverfahrens Rechtsanwalt November Juli Ausbildungsverhältnisses gelegentlich rechtsberatend Fa. tätig gewesen ist käme allenfalls Teilanrechnung Zeit Betracht . Auch Anrechnung Hälfte Zeit juristische Praxis wäre Zulassungsbedingung § Abs. erfüllt ankäme weiteren Tätigkeiten Antragstellers Firma juristische Praxis Sinne Bestimmung gewertet werden können . Senat teilt Auffassung Anwaltsgerichtshofs jedenfalls Rahmen erbrachte rechtsberatende Tätigkeit Zeit Juli Oktober nennenswerten Umfang feststellbar ist . Kostenentscheidung folgt auch Beschwerdeverfahren . Geschäftswert bestimmt § § Abs. Abs. ist Zulassungsverfahren Art Umfang Praxis Bewerber erstrebten Zulassung aufnehmen kann schätzen . Entsprechend Rechtsprechung Zulassungsverfahren neuen Bundesländern setzt Senat DM . Geiß Salditt Schott Otten