BESCHLUSS AnwZ 4 November Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Rechtsanwälte Professor Dr. Dr. Rechtsanwältin 4 November beschlossen : Antragsteller hat Kosten erledigten Verfahrens tragen Antragsgegnerin Beschwerdeverfahren entstandenen notwenigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Gründe : Antragsteller war Rechtsanwalt Amtsgericht Landgericht zugelassen . Antragsgegnerin hat lassung Antragstellers Rechtsanwaltschaft Vermögensverfalls gemäß § Abs. Nr. Bescheid 12 . Dezember widerrufen . gerichteten Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof Beschluß 23 . Juni zurückgewiesen . Hiergegen richtete sofortige Beschwerde Antragstellers . Bestandskraft weiteren Widerrufs gemäß § Abs. Nr. Verzicht Antragstellers Zulassung Rechtsanwaltschaft hat Hauptsache ebenso Sofortvollzug betreffende trag Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung erledigt ; Antragsteller Antragsgegnerin haben übereinstimmend Hauptsache erledigt erklärt . Entsprechend § § entspricht billigem Ermessen Verfahrenskosten Antragsteller aufzuerlegen Rechtsmittel zutreffenden Gründen angefochtenen Beschlusses bisherigen Sachstand erfolglos geblieben wäre . Salditt Otten