BESCHLUSS AnwZ 20 . Oktober Verfahren Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Rechtsanwälte Prof. Dr. Dr. Rechtsanwätin 20 . Oktober beschlossen : Antrag Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung sofortigen Beschwerde Antragstellers Beschluß 1 . Senats Anwaltsgerichtshofs Landes 25 . Juni wird zurückgewiesen . Gründe : Antragsteller ist Jahr Rechtsanwaltschaft Rechtsanwalt wechselnden Gerichten zuletzt Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht zugelassen . Bescheid 29 . April hat Antragsgegnerin Zulassung Antragstellers Rechtsanwaltschaft Vermögensverfalls Abs. Nr. widerrufen zugleich sofortige Vollziehung Widerrufs angeordnet § Abs. Satz . Anwaltsgerichtshof hat Antrag gerichtliche Entscheidung Antrag Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung Hauptsacheantrags zurückgewiesen . Zurückweisung Anträge richtet sofortige Beschwerde Antragstellers . II . Senat entscheidet vorab sofortige Beschwerde Zurückweisung Antrags Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung Antrags gerichtliche Entscheidung . Rechtsmittel ist unstatthaft § Abs. Satz § Abs. . Indes gilt auch Verfahrensrecht entsprechender Anwendung § Grundsatz fehlerhafte Parteihandlung zulässige wirksame umzudeuten ist Voraussetzungen eingehalten sind Umdeutung mutmaßlichen Parteiwillen entspricht schutzwürdiges Interesse Gegners entgegensteht . 1 . Oktober Verfahrensrecht ; Urt . 20 November § Verfahrensrecht ; 6 . Dezember . Voraussetzungen sind vorliegend gegeben . Wird Hauptsacheentscheidung sofortige Beschwerde eingelegt kann Antrag aufschiebende Wirkung wiederhergestellt werden § Abs. Satz . Umdeutung unstatthaften sofortigen Beschwerde statthaften Antrag entspricht mutmaßlichen Willen Antragstellers Ankündigung Senats Umdeutung Betracht ziehe erinnert hat . Auch Antragsgegnerin hat gewandt . . statthafte zulässige Antrag Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung sofortigen Beschwerde Antragsteller begründet hat ist gerechtfertigt . 1 . Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung scheidet hohe Wahrscheinlichkeit besteht Widerrufsbescheid aufrechterhalten wird Anordnung sofortigen Vollziehung überwiegenden öffentlichen Interesse Abwehr konkreter Gefahren Rechtsuchenden Rechtspflege geboten ist . 16 Juli AnwZ BRAK-Mitt . ; 9 . Mai AnwZ ; 21 Juli AnwZ . 2 . Zeitpunkt Anordnung sofortigen Vollziehung lagen Voraussetzungen § Abs. Satz ; hat heute geändert . liegen hinreichende Beweisanzeichen Antragsteller befindet . So hat Rechtsanwalt Antragsteller Mahnbescheid Forderung € Schuldanerkenntnis erwirkt . Antragsteller hat lediglich mitgeteilt Rechtsanwalt Vergleich verhandele . Ergebnis Verhandlungen hat berichtet so Erfolglosigkeit ausgegangen werden muß . ist Antragsteller Miete Kanzleiräume Monate Rückstand . Mandant tragstellers hat 28 . Mai Antragsteller Teil-Versäumnisurteil ausgekehrter Fremdgelder erwirkt . Amtsgericht Insolvenzgericht ist Antrag Eröffnung Insolvenzverfahrens Vermögen Antragstellers eingegangen . Antragsteller hat mindestens Fällen eingegangene Fremdgelder unverzüglich selbst Mahnung Mandanten weitergeleitet . bereits erwähnten Fall oben wird verwiesen . Vorgänge zeigen Fortbestand Anordnung sofortigen Vollziehung überwiegenden öffentlichen Interesse Abwehr konkreter Gefahren Rechtsuchenden Rechtspflege geboten ist . Salditt