BESCHLUSS AnwZ 3 . August Verfahren Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Satz . § Abs. Ist Widerrufsverfügung Rechtsanwaltskammer § Abs. Antrag gerichtliche Entscheidung gegeben richtet sofortige Vollziehung Verfügung auch dann § Abs. Satz . erst nachträglich 31 . August angeordnet wird . Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung kann Fall § § Abs. Satz Abs. Satz . beantragt werden . . 3 . August AnwZ Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft hier : Antrag Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterin Roggenbuck Rechtsanwältin Rechtsanwalt Dr. 3 . August beschlossen : Antrag Antragstellers Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung Antrags gerichtliche Entscheidung Widerrufsbescheid Antragsgegnerin 13 . März sofortigen Beschwerde Zurückweisung wird zurückgewiesen . Gegenstandswert Verfahrens Antrag wird € festgesetzt . Gründe : Antragsteller ist 18 . September Bezirk Antragsgegnerin Rechtsanwaltschaft zugelassen . Bescheid 13 . März widerrief Antragsgegnerin Zulassung Rechtsanwaltschaft Vermögensverfalls . Anwaltsgerichtshof hat hiergegen gerichteten Antrag gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen . hat Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt . Verfügung 21 . Oktober erklärte Antragsgegnerin Widerruf sofort vollziehbar . -4wendet Antragsteller Antrag Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung . II . Antrag Wiederherstellung aufschiebenden Wirkung ist Abs. V. § Abs. § Abs. Satz . zulässig . § Abs. bestimmt Zulässigkeit Rechtsbehelfen Entscheidungen 1 . September ergangen sind weitere Verfahren Tag geltenden Recht . Fällen hier Überleitungsvorschrift Hauptsache Antrag gerichtliche Entscheidung gegeben ist Abs. Satz . aufschiebende Wirkung entfaltet richtet folglich weitere Verfahren auch Anordnung sofortigen Vollziehung Rechtsanwaltskammer bisherigem Recht . sofortige Vollziehung zugleich Widerrufsverfügung erst nachträglich 31 . August angeordnet wird ist maßgeblich . Fällen ergeht Anordnung sofortigen Vollziehung Grundlage Abs. Satz . ; vorläufiger Rechtsschutz Maßnahme Rechtsanwaltskammer ist Maßgabe § § Abs. Satz Abs. Satz . gegeben . Anwendung § Abs. Satz 112c Abs. V. § Abs. Satz Nr. VwGO kommt hingegen Betracht Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung Anordnung sofortigen Vollziehung beseitigt werden könnte gegeben ist . Sache hat Antrag jedoch Erfolg . -54 1 . sofortige Vollziehung Widerrufsbescheids durfte § Abs. Satz . nur angeordnet werden erwarten war Widerruf bestandskräftig wird sofortiger Vollzug überwiegenden öffentlichen Interesse schon Bestandskraft Widerrufsbescheids notwendigen Abwehr konkreter Gefahren wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war Senat . 19 . Juni AnwZ BRAK-Mitt . ; . 26 November AnwZ . Voraussetzungen lagen Anordnung sofortigen Vollziehung . hat auch Beschwerdeverfahren geändert . besteht hohe Wahrscheinlichkeit sofortige Beschwerde Antragstellers zurückgewiesen Widerrufsbescheid Bestandskraft erlangen wird Zulassung Antragstellers Rechtsanwaltschaft § Abs. Nr. Vermögensverfalls widerrufen war auch Laufe Verfahrens entfallen ist . sofortige Vollzug ist auch weiterhin geboten . 2 . Erlass angefochtenen Widerrufsbescheids lagen Voraussetzungen Widerruf Zulassung Antragstellers Rechtsanwaltschaft Vermögensverfalls § Abs. Nr. . Vorschrift ist gegeben Rechtsanwalt ungeordnete schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist absehbarer Zeit ordnen kann Stande ist Verpflichtungen nachzukommen ; Beweisanzeichen sind insbesondere Erwirkung Schuldtiteln Vollstreckungsmaßnahmen Senat . 25 . März AnwZ BRAK-Mitt . ; . 21 November AnwZ BRAK-Mitt . . befand Antragsteller Erlass scheids . Zeitpunkt war Zwangsversteigerung Eigentumswohnung Antragstellers Hauptforderung Deutschen Bank Höhe € angeordnet worden . Verkehrswert Wohnung war lediglich € ermittelt worden . hatte Gläubiger Antragsteller Urteil Amtsgerichts Hauptforderung Höhe € erwirkt . Stellungnahme Anhörungsschreiben Antragsgegnerin 3 . April hatte Antragsteller zwar angegeben Vermögensverhältnisse geordnet seien erhebliche eigene offene Forderungen bestünden Vermögenswerte vorhanden seien . hatte jedoch Belege vorgelegt . Bestimmung § Abs. Nr. entnehmen ist geht Gesetzgeber Interessen Rechtsuchenden gefährdet sind Rechtsanwalt befindet Senat . 31 . März AnwZ juris . Anhaltspunkte Antragsteller ausnahmsweise anders war bestanden . Gläubiger machte vielmehr Antragsteller Forderung Rückerstattung überzahlter Gebühren geltend . 3 . Antragsteller hat auch nachgewiesen Widerrufsgrund Verlaufe Verfahrens entfallen ist . Zwar scheidet ständiger Rechtsprechung Senats Widerruf Zulassung Widerrufsgrund Verlauf Verfahrens entfällt 357 ; . Vermögensverhältnisse Antragstellers haben jedoch konsolidiert . Gegenteil sind erhebliche Steuerrückstände Antragstellers bekannt geworden . Insolvenzantrag -7des S. ist Beschluss 8 . Juni Masse abgewiesen worden . Mitteilung Oberfinanzdirektion belaufen vollstreckbaren Steuerrückstände 2 . Dezember € . Antragsteller hat 21 Juli Amtsgericht eidesstattliche Versicherung abgegeben . Amtsgericht S. hat schließlich 7 . April Insolvenzverfahren mögen Antragstellers eröffnet . wird § Abs. Nr. jetzt auch Grund Antragsteller vermutet . Eröffnung Insolvenzverfahrens sind geordnete Vermögensverhältnisse erst wiederhergestellt Insolvenzverfahren bestätigten Schuldenbereinigungsplan Insolvenzgericht angekündigten Restschuldbefreiung abgeschlossen ist . fehlt . Auch Gefährdung Rechtsuchenden besteht . entfällt Rechtsprechung Senats schon Insolvenzeröffnung eintretende Verfügungsbeschränkung Insolvenzschuldners Senat . 25 . Juni AnwZ . 12 ; . 31 . März AnwZ juris . Vielmehr muss begründete Aussicht bestehen Insolvenzverfahren absehbarer Zeit beendet wird Wiederherstellung geordneter Vermögensverhältnisse erwarten lässt . ändert auch bloße Antrag Restschuldbefreiung Insolvenzverfahren Fortbestand Gefährdung Rechtsuchenden Senat . 13 . März AnwZ ; . 7 . März AnwZ 7/04 ; . 31 . März AnwZ juris . Ausnahmefall Gefährdung Interessen Rechtsuchenden Vermögensverfall Rechtsanwalts verneint werden kann Senat . 18 . Oktober aaO ; . -85 . Dezember AnwZ ; . 5 . Dezember AnwZ AnwBl . f. unter ; . 25 . Juni AnwZ ist ersichtlich . 4 . sofortige Vollzug Widerrufs ist auch weiterhin Abwehr konkreter Gefahren Rechtsuchenden insbesondere Mandanten Antragstellers zwingend geboten . Antragsgegnerin hat Anordnung Sofortvollzugs Beschwerdeverfahren gestützt Antragsteller unsachgemäßer Umgang Fremdgeld Einbehalt vorgeworfen wird . Antragsteller ist Vorwürfen nur teilweise entgegengetreten ; entsprechende Belege hat Fall vorgelegt . kommt : Antragsteller ist bereits Urteil Anwaltsgerichts 21 . September Pflichtverletzungen Umgang Fremdgeldern Fällen Verweis Geldbuße belegt worden . Gläubiger hat 24 . Februar Urteil Rückerstattung zahlter Anwaltsgebühren erwirkt . Gläubiger hat 17 . März 2 . Versäumnisurteil Antragsteller erwirkt . -9Forderung liegt Grunde Antragsteller weitergeleitet hat . belegt Antragsteller Interessen Mandanten konkret gefährdet hat . Schmidt-Räntsch Roggenbuck Vorinstanz : Entscheidung