AK 5/02 BESCHLUSS 31 . Januar Strafverfahren 1 . 2 . 3 . 4 . versuchten Mordes u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Angeschuldigten Verteidiger 31 . Januar gemäß § § beschlossen : Untersuchungshaft hat fortzudauern . etwa erforderlich werdende weitere Haftprüfung Bundesgerichtshof findet Monaten . Zeitpunkt wird Haftprüfung Oberlandesgericht Naumburg übertragen . Gründe : Angeschuldigten sind 5 Juli festgenommen worden befinden 6 Juli Untersuchungshaft Grund Haftbefehlen Amtsgerichts gleichen Tage . Angeschuldigte befindet 25 Juli chungshaft Grund Haftbefehls Amtsgerichts 24 Juli . vorgenannten Haftbefehle Amtsgerichts wurden Übernahme Ermittlungsverfahrens Generalbundesanwalt ersetzt Haftbefehle Ermittlungsrichters Bundesgerichtshofs jeweils 17 . August . Angeschuldigten liegt Last gemeinsam weiteren freiem Fuß befindlichen Mitangeschuldigten 29 . Juni nachts Uhr Haß Ausländer Einschlagen Schaufenstern Brandsätze vietnamesischen Staatsangehörigen geführte Geschäft " Asia-Eck geworfen möglichen Tod ersten Stock Gebäudes nenden Menschen billigend Kauf genommen haben . Geschäftsräume wurden Rauchentwicklung teilweise zerstört . Hause befindlichen Personen Kinder konnten sofortige Löschen Feuers gerettet werden . Angeschuldigte hatte Tatdurchführung Anweisungen Befüllung Bierflaschen Benzin Fertigung Lunten gegeben übrigen Beteiligten Örtlichkeit Fluchtwege erklärt . Angeschuldigten hatten gefertigten Brandsätzen " Asia-Haus " begeben dort Schaufensterscheiben eingeschlagen Brandsätze geworfen . Angeschuldigte war Abstand gefolgt . Tatbeitrag Angeschuldigten bestand Täter Tatort geführten Pkw transportiert zuvor vereinbarten Stelle Durchführung Anschlags Ermöglichung Flucht wieder aufgenommen hat . weiteren Einzelheiten Tatvorwurfs dringenden Tatverdachts wird zwischenzeitlich gefertigte Anklageschrift Generalbundesanwalts 19 . Dezember Beschlüsse Senats 9 November StB Bezug genommen . Hinblick Schwere Tatvorwurfs Höhe erwartenden Jugendstrafen besteht Fluchtgefahr § Abs. Nr. auch mildere Maßnahmen ausreichend begegnet werden kann . Voraussetzungen Fortdauer Untersuchungshaft Monate § Abs. auch zuständige Senat Oberlandesgerichts Naumburg erforderlich hält sind gegeben . Zwischenzeitlich ist Anklageschrift Generalbundesanwalt gefertigt worden 20 . Dezember Oberlandesgericht Naumburg eingegangen . ist gegebenen Umständen geltende Beschleunigungsgrundsatz schuldigte geführten Strafverfahren verletzt . weitere Vollzug Untersuchungshaft ist erwartenden Strafen auch unverhältnismäßig .