BESCHLUSS 13 . Februar Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . Februar beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil 24 . Oktober gemäß Abs. zugehörigen Feststellungen aufgehoben Angeklagten Strafaussetzung Bewährung versagt wurde . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Senat nimmt Bezug Ausführungen Generalbundesanwalts beitritt . Feststellungen Frage Strafaussetzung Bewährung hebt Senat neuen Tatrichter neue umfassende Würdigung ermöglichen . Raum Jäger Brause