BESCHLUSS 13 . April Maßregelvollstreckungssache 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . April beschlossen : Verfahren ruht Erledigung Anfragebeschluss Senats 9 November eingeleiteten Verfahrens § . werden Akten Oberlandesgericht Fortführung § Abs. Satz § Abs. Satz Abs. StGB gebotenen Überprüfungen zurückgegeben . Verurteilten wird Maßregel Unterbringung Sicherungsverwahrung Urteil Landgerichts 11 November vollstreckt schweren Raubes Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafe Jahren verurteilt worden war . Jahre Unterbringung waren 20 . September vollzogen . Rechtskraft Urteils Europäischen Gerichtshofs Menschenrechte 17 . Dezember Individualbeschwerde EuGRZ rückwirkenden Anwendung § Abs. Satz StGB hat Landgericht Beschluss 27 . Januar Fortdauer Sicherungsverwahrung Jahre angeordnet Vorgaben Senats Anfragebeschluss 9 November ; Veröffentlichung BGHSt bestimmt Bezug genommen hat . Oberlandesgericht möchte hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde Verurteilten verwerfen . Blick entgegenstehende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte hat Sache Bundesgerichtshof § Abs. Nr. Abs. Nr. vorgelegt . Anfragebeschluss hat Senat rückwirkende Anwendbarkeit § Abs. Satz StGB grundsätzlich bejaht divergierender Rechtsprechung 4 . Strafsenats Bundesgerichtshofs identischen Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung Rechtsfrage Verfahren § eingeleitet . hat Senat Abs. Satz StGB allerdings weiter einschränkend ausgelegt Unterbringung Sicherungsverwahrung zehnjährigem Vollzug erledigt erklären ist hochgradige Gefahr schwerster Sexualverbrechen konkreten Umständen Person Verhalten Untergebrachten abzuleiten ist Leitsatz genannten Beschlusses ; Maßstab kommt Ausnahmefällen auch Aussetzung weiteren Vollstreckung Unterbringung Bewährung Betracht Anfragebeschluss . . Erledigung Verfahrens § auch Eingang Antworten anderen Senate voraussichtlich noch längere Zeit Anspruch nehmen wird sind Akten anders Ausgangsverfahren weiteren Parallelsachen vorlegenden Oberlandesgericht zurückzugeben . Erscheint konkreter höchster Gefährlichkeit Verurteilten Allgemeinheit weitere Vollstreckung Maßregel unerlässlich gelten Maßgaben Ziffer VII . Anfragebeschlusses . Vorlagebeschluss näher bezeichnete Rückfallwahrscheinlichkeit lediglich % gibt Senat hinzuweisen weitere Unterbringung Sicherungsverwahrung zehnjährigem Vollzug nur Ausnahmefällen höchster Gefahr gerechtfertigt werden kann . Vorlagebeschlusses . Brause König