BESCHLUSS 5 . April Strafsache Nötigung hier : Erinnerung Kostenansatz 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 5 . April beschlossen : Erinnerung Verurteilten Kostenansatz 9 . Februar wird unbegründet zurückgewiesen . Verfahren Erinnerung ist gebührenfrei . Kosten werden erstattet . gemäß § Abs. zulässige Erinnerung ist gründet . Kostenbeamtin Bundesgerichtshof hat § Abs. Satz . V.m . § Abs. Recht Gebühr Höhe € Revisionsverfahren Gebühr Höhe € Beschwerdeverfahren angesetzt . Höhe Gebühr Revisionsverfahren ergibt Ziffern . V.m . Kostenverzeichnisses . Höhe Gebühr Beschwerdeverfahren ergibt Ziffer Kostenverzeichnisses . Senat entscheidet § Abs. zung Mitgliedern Vorsitzenden vgl. Festsetzung anwaltlichen Pauschvergütung Bundesgerichtshof . § Abs. entsprechende Regelung existiert Bundesgerichtshof . Einzelrichterregelung § Abs. ist Bundesgerichtshof treffende Entscheidungen unanwendbar . Brause