BESCHLUSS StR 12 . Januar Strafsache gefährlicher Körperverletzung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . Januar beschlossen : Antrag Angeklagten S. Wiedereinsetzung Stand Ablauf Frist Einlegung Revision Urteil Landgerichts 2 Juli wird Kosten abgelehnt . Revision Angeklagten vorgenannte Urteil wird § Abs. unzulässig verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Wiedereinsetzungsgesuch Angeklagten S. 14 . August kann Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts 26 November Erfolg haben . Blick ist auch Revision verspätet unzulässig verwerfen § Abs. . König