BESCHLUSS 17 . Dezember Strafsache Beihilfe Steuerhinterziehung u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . Dezember beschlossen : Revision Angeklagten Urteil 14 Juli wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Entscheidung Bundesverfassungsgerichts Kammer 19 . Dezember ist jedenfalls hier einschlägig Tatort Ort Teilnahmehandlung auch liegen § StGB . Brause Raum