BESCHLUSS 17 . Dezember Strafsache 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . Dezember beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 27 . Juni wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . außergewöhnlich umfangreichen Urteils merkt Senat : Darstellung Vorstrafen ist Mitteilung jeweils getroffenen Feststellungen Sache überflüssig Tatsachen etwa Folgerungen entscheidende Sache ergeben . Brause Raum