alt BESCHLUSS 7 November Strafsache Körperverletzung Todesfolge 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 7 November beschlossen : 1 . Revisionen Angeklagten Nebenkläger Urteil Landgerichts 12 . März werden § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . 2 . sofortige Beschwerde Nebenkläger wird Kostenentscheidung genannten Urteils abgeändert Angeklagte Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen tragen hat Nebenklägern notwendigen Auslagen Angeklagten auferlegt werden . Allein angefochtene Auslagenverteilung entspricht Schuldspruch Kapitalverbrechens Nachteil Angehörigen Nebenkläger Billigkeit Abs. § Abs. . Raum