BESCHLUSS 8 . Dezember Strafsache schwerer räuberischer Erpressung u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . Dezember beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . Juni wird § Abs. Maßgabe Abs. unbegründet verworfen Angeklagte Übrigen freigesprochen wird Antragsschrift Generalbundesanwalts 28 . September . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . ECLI : : Feilcke