BESCHLUSS 7 November Strafsache Untreue hier : Anhörungsrüge 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 7 November beschlossen : Anhörungsrüge Verurteilten Beschluss Senats 23 . Oktober wird kostenpflichtig zurückgewiesen . Senat hat Revision Verurteilten Urteil 24 . April Beschluss 23 . Oktober gemäß § Abs. unbegründet verworfen . Hiergegen hat Verurteilte Schriftsatz 5 November Anhörungsrüge gemäß § 356a erhoben . Anhörungsrüge ist unbegründet Verletzung rechtlichen vorliegt . Senat hat Entscheidung Tatsachen Beweisergebnisse verwertet Verurteilte gehört worden wäre noch hat Entscheidung berücksichtigendes Vorbringen Verurteilten übergangen .