NAMEN 29 . Oktober Strafsache Totschlags 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 29 . Oktober teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Richter Dr. Richter Dr. Richter Richter beisitzende Richter Bundesanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft Urteil 19 . März wird verworfen . Staatskasse hat Kosten Rechtsmittels Staatsanwaltschaft Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Gründe Landgericht hat Angeklagten Totschlags Freiheitsstrafe Jahren verurteilt . konkludent Strafausspruch beschränkte Revision Staatsanwaltschaft wird Generalbundesanwalt vertreten bleibt Erfolg . 1 . geborene Angeklagte heiratete 21 . Dezember Jahre ältere Angeklagten Urlaubs kennengelernt hatte . Angeklagten missfiel grundsätzlich Frau anderen Männern angesprochen wurde . kontrollierte Frau zunehmend entwickelte unbegründete Eifersucht . Angeklagte traf Frau Nachmittag 27 . Februar stellte Fremden Treppe begegnet war Rede . gab Antwort stieg Badewanne stritten dergestalt Angeklagte immer wieder fragte Mann hier wollte Frau Antwort gab . geriet Angeklagte derart Wut Frau Händen Hals packte würgte Kopf Badewannenrand stieß schließlich erdrosselte . 2 . Landgericht hat rechtsfehlerfreier Bewertung zahlreicher Indizien festgestellt vorbestrafte Angeklagte Tattag Zustand hochgradiger Wut Enttäuschung Verzweiflung befand Strafe Vorschrift § . Alternative StGB entnommen . gerichteten Revisionsangriffe versagen vgl. StGB § schwerer Fall Gesamtwürdigung . hat Generalbundesanwalt zutreffend Antragsschrift ausgeführt . Raum Brause