BESCHLUSS 8 . Dezember Strafsache räuberischer Erpressung u.a. ECLI : : 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . Dezember beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 28 . Dezember wird Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . 2 . Angeklagte hat Kosten menen Revision oben genannte Urteil tragen . Senat sieht Verfahrensrüge betreffend Verwertung Fotos Mobiltelefon Angeklagten jedenfalls unbegründet . Feilcke