BESCHLUSS 20 Juli Strafsache gewerbsmäßiger Bandenhehlerei 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 20 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 1 . April wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführerin hat Kosten Rechtsmittels tragen . Schriftsatz Verteidigerin 16 Juli hat vorgelegen . Raum Brause