BESCHLUSS 21 Juli Strafsache schweren Raubes 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 Juli beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 9 . März § Abs. Ausspruch Gesamtstrafen aufgehoben . 2 . weitergehende Revision Angeklagten wird Abs. unbegründet verworfen . 3 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Landgericht hat Angeklagten schweren Raubes Fällen Fällen Tateinheit vorsätzlicher Körperverletzung Einbeziehung Freiheitsstrafe Urteil Amtsgerichts 18 . März Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . hat Angeklagten schweren Raubes Fällen Fällen Tateinheit vorsätzlicher Körperverletzung weiteren Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Rechtsmittel hat Sachrüge Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg . Übrigen ist unbegründet Abs. . 1 . Recht weist Generalbundesanwalt Antragsschrift Urteil Amtsgerichts 18 . März Angeklagte 16 . Mai begangenen chen Körperverletzung Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe Monaten verurteilt worden ist Tatzeitraum Mai September Angeklagten begangenen Taten Zäsurwirkung zukommt . Urteilen Amtsgerichts 26 . Februar Geldstrafe Fahrens Fahrerlaubnis Tateinheit Gebrauch haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs ; Tatzeit : 17 . August Amtsgerichts 13 . März Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe Monaten Betruges ; Tatzeit : 29 November Amtsgerichts 11 . April Geldstrafe Erschleichens Leistungen ; Tatzeit : 23 . Oktober Amtsgerichts 16 . April Geldstrafe unerlaubten Waffenbesitzes ; Tatzeit : 19 . September genannten Urteil Amtsgerichts 18 . März besteht Gesamtstrafenlage § StGB . sind Urteilen ausgesprochenen Strafen Vollstreckungstands Geldstrafenverurteilungen NStZ-RR Entscheidung § StPO Gesamtstrafe zurückzuführen . Liegen aber neu abzuurteilenden Taten hier § Gesamtstrafe zurückzuführenden Verurteilungen darf Strafen neu abgeurteilten Taten Strafe letzten Vorverurteilung Gesamtstrafe gebildet werden ; bereits erste neuen Taten gesamtstrafenfähige Vorverurteilung bildet Zäsur aaO . Ausspruch Gesamtstrafe war aufzuheben . 2 . Senat macht Möglichkeit § Abs. Buchst . Gebrauch verweist Sache Landgericht . bemerkt Gesamtstrafübel Jahren Monaten Vielzahl Gewichts Angeklagten Landgericht zugebilligten Milderungsgründe gravierend übersetzt erscheint . neu entscheidende Tatgericht wird eher Einsatzstrafe Jahren Monaten Freiheitsstrafe orientieren haben . 3 . Feststellungen können bestehen bleiben . neu entscheidende Tatgericht ist gehindert weitere Feststellungen treffen bisherigen widersprechen . Brause König