BESCHLUSS 6 Juli Strafsache versuchten Totschlags 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 6 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 30 . Januar wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Annahme Schwurgerichts Angeklagte habe Opfer tot unrettbar tödlich verletzt gehalten Tat offenbarte unterliegt durchgreifenden Bedenken . schied strafbefreiender Rücktritt beendeten Versuch § Abs. Satz StGB zweite Alternative Vereitelungswillens vgl. Tröndle/Fischer StGB . Aufl . Rdn . . objektiv verursachten Rettung Lebens Opfers hat Schwurgericht Zubilligung Strafrahmenverschiebung § Abs. § Abs. StGB Festsetzung Freiheitsstrafe Jahren Obergrenze Regelstrafrahmens § Abs. StGB § StGB überschreitet letztlich ausreichend Rechnung getragen . Brause