BESCHLUSS 22 Juli Strafsache besonders schwerer Vergewaltigung 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 22 Juli beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 24 . Februar § Abs. zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Jugendschutzkammer Landgerichts zurückverwiesen . Landgericht hat Angeklagten besonders schwerer Vergewaltigung Tateinheit gefährlicher Körperverletzung tateinheitlichen Fällen Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Hiergegen wendet Angeklagte Revision Sachrüge Erfolg hat . 1 . Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen : Abendstunden 10 . September kam betrunkene Angeklagte Kiosk Jahre alten Nebenklägerinnen Gespräch . begleiteten Wohnung gemeinsam amüsierten . Angeklagte abgelegtes Geld wiederfand bezichtigte Mädchen Diebstahls . wurde wütend schlug Gesicht . Nunmehr kehrte Lebensgefährtin Angeklagten Wohnung verdächtigte Mädchen auch Pflegeprodukte eingesteckt haben . Angeklagte schlugen jetzt abwechselnd Nebenklägerinnen . Jetzt fasste Angeklagte Mädchen sexuelle Handlungen missbrauchen . schloss Wohnzimmer sprach Vorhalt Messers Zentimeter langen Klinge Todesdrohungen . Rahmen anschließenden Stunden währenden Geschehens erzwang Angeklagte Weise Jahre alten Nebenklägerin mehrfach Vaginalverkehr . jüngere Nebenklägerin veranlasste Oralverkehr auszuüben ; zweimal versuchte Glied Scheide einzuführen nahm jedoch Weinens Erklärung sei erste Mal Abstand . Auch Lebensgefährtin bezog Angeklagte sexuellen Handlungen . kam Aufforderungen auch Messer vorhielt Angst gewalttätig bekannten Angeklagten hatte . zwang Frauen küssen untereinander Oralverkehr auszuführen . Taten war Angeklagte alkoholbedingt Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert . 2 . Auch eingedenk nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabes vgl. 387 ; insoweit BGHSt abgedruckt erweist Beweiswürdigung Landgerichts durchgreifend rechtsfehlerhaft . Landgericht stützt Überzeugung festgestellten Tatgeschehen auch Angeklagten später widerrufenes Geständnis . Umstand frühere unzutreffende geständige Einlassung plausible Erklärung habe abgeben können misst Landgericht indiziellen Charakter bezogen Richtigkeit Angaben Nebenklägerinnen S. . Auseinandersetzung wechselnden Aussageverhalten Angeklagten weist jedoch gravierende Lücken . Urteilsgründen geschilderten Verfahrensgangs Abgabe Geständnisses geführt hat hätte Erörterung rein prozesstaktischen Motivs Abgabe Geständnisses aufgedrängt . Zugrunde liegt folgendes Geschehen : Angeklagte hatte Einsatz Nötigungsmitteln Anfang abgestritten einverständliche sexuelle Handlungen vonseiten Nebenklägerinnen Lebensgefährtin behauptet . Vernehmung Lebensgefährtin Nebenklägerinnen Hauptverhandlung sicherte Strafkammer Angeklagten Rahmen Verständigungsversuchs Fall Geständnisses Strafobergrenze Jahren überschreiten . Angeklagte gab Beratung Verteidigerin umfassendes Geständnis . letzten Wort behauptete hingegen wieder Nebenklägerinnen hätten sexuellen Handlungen freiwillig durchgeführt . erfolgtem Wiedereintritt Beweisaufnahme widerrief Geständnis substantiiert . habe geständige Einlassung nur abgegeben Verteidigerin gesagt habe andernfalls höhere Strafe bekomme . Landgericht erteilte Hinweis Zusage Strafobergrenze mehr gebunden fühlen verurteilte Angeklagten § § Abs. StGB gemilderten Strafrahmen § Abs. StGB entnommenen Freiheitsstrafe Jahren Monaten . Entwicklung stellt Landgericht zwar Schilderung Aussageverhaltens Angeklagten . Würdigung uneingeschränkt verwerteten Geständnisses setzt aber . liegt indessen Hand Zusage Vergleich letztlich ausgeurteilten Strafe äußerst milden Strafobergrenze ausgelösten Strafkammer vermisste Erklärung Abgabe Geständnisses finden sein kann . Motiv möglicherweise unzutreffendes Geständnis hätte umso mehr erörtert werden müssen Schere genommen rechtsfehlerhaft begründeten verhängten Strafe zunächst Aussicht gestellten Strafobergrenze erklärlich ist . Beweisaufnahme war Zeitpunkt Geständnisses bereits weitgehend abgeschlossen . Senat kann ausschließen Strafkammer anderen Ergebnis gelangt wäre denkbare Motiv möglicherweise unzutreffendes Geständnis berücksichtigt hätte . hat ausdrücklich Fehlen plausiblen Erklärung falsches Geständnis abgestellt . spricht Beweislage auch Berücksichtigung widerrufenen Geständnisses tatrichterliche Überzeugungsbildung getragen hätte ist bewerten . Strafkammer stützt Überzeugung nämlich gerade auch Geständnis . 3 . neue Tatgericht wird Frage Verwertbarkeit Geständnisses Zeitpunkt Beschlussfassung Senat noch Kraft getretene Gesetz Regelung Verständigung Strafverfahren beachten haben . § Abs. Satz neuer Fassung gilt Rahmen fehlgeschlagenen Verständigung abgelegtes Geständnis Verwertungsverbot Meyer-Goßner 52 . Aufl . Ergänzungsheft § . . Brause König