BESCHLUSS 16 Juli Strafsache schweren Bandendiebstahls 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 16 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 21 . Januar wird § Abs. Maßgabe unbegründet verworfen erlittene Auslieferungshaft Maßstab Strafe anzurechnen ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Raum Brause