BESCHLUSS 31 . Mai Strafsache sexuellen Mißbrauchs Kindern 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 31 . Mai beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 1 . Februar wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Landgericht Strafaussetzung Bewährung auch Berücksichtigung Sondervorschrift § StGB noch rechtsfehlerfrei versagt hat wird Anwendung § Abs. StGB entsprechenden Therapieweisungen naheliegen . Brause Raum