alt : BESCHLUSS 19 . April Strafsache Untreue 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 19 . April beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil 9 . Dezember Abs. Ausspruch Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben . 2 . weitergehende Revision wird § Abs. unbegründet verworfen . 3 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Landgericht hatte Angeklagten Urteil 13 November Vorteilsannahme Untreue Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt wurde . gerichtete Revision Angeklagten führte Senatsbeschluß 26 . August Schuldsprüche Vorteilsannahme Untreue Fällen rechtskräftig wurden . Landgericht hat Taten Strafen nunmehr neu bemessen Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten erkannt Vollstreckung Bewährung ausgesetzt wurde . Sachrüge geführte Revision erweist Einzelstrafaussprüchen unbegründet Sinne § Abs. . führt jedoch Aufhebung Ausspruchs Gesamtfreiheitsstrafe . Landgericht hat Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten Einzelfreiheitsstrafen Monaten Geldstrafen Tagessätzen je Euro gebildet . hat erörtert möglicherweise übersehen gemäß Abs. Satz StGB Gesamtgeldstrafe hätte gesondert erkennen können verbleibenden Einzelfreiheitsstrafen Gesamtfreiheitsstrafe Jahr hätten zurückgeführt werden können . Insbesondere Hinblick § BbgLBG Falle Verurteilung Beamten Freiheitsstrafe Jahr vorsätzliche Tat(en auch Einbeziehung Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe handelt schwerwiegende Folge Verlusts Beamtenrechte zwingend vorschreibt durfte Prüfung verzichtet werden vgl. StGB Abs. Einbeziehung nachteilige w. ; Praxis Strafzumessung 3 . Aufl . Rdn . . Landgericht erwähnten Folgen festgesetzten Gesamtstrafe gesehen gewertet hat ändert ; ist auszuschließen Berücksichtigung § Abs. Satz StGB gegebenen Möglichkeit Ermessen Angeklagten günstigeren Ergebnis ausgeübt hätte vgl. aaO . hier vorliegenden Subsumtionsfehler ist Aufhebung Feststellungen veranlaßt . neue Tatrichter darf ergänzend lediglich Feststellungen treffen bisherigen widersprechen . Brause