BESCHLUSS 10 . April Strafsache Anstiftung unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 10 . April gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 22 . Oktober Feststellungen aufgehoben Angeklagte Fall . Urteilsgründe verurteilt worden ist Ausspruch Einzelstrafen Fällen II . Urteilsgründe Gesamtstrafe . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 3 . weiter gehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Fall Tateinheit Anstiftung unerlaubten Einfuhr bungsmitteln geringer Menge Fall Urteilsgründe Fall Tateinheit versuchter Anstiftung unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge Fall Urteilsgründe Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt Verfall Wertersatz Höhe € angeordnet . Revision rügt Angeklagte Verletzung materiellen Rechts . Rechtsmittel hat tenorierten Umfang Erfolg ; Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . Verurteilung Angeklagten versuchter Anstiftung unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln Fall . Urteilsgründe begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken . 1 . Feststellungen traf Angeklagte Ende August Anfang September Lieferanten . übergab € bestellte Kilogramm min. lieferte Drogen jedoch mehrfacher Nachfrage . Auch Geld erhielt Angeklagte . 2 . Feststellungen belegen Angeklagte versuchten Anstiftung unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge § Abs. Nr. § StGB schuldig gemacht hat . Anstifter ist § StGB tätergleich bestrafen vorsätzlich anderen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat . ist bedingter Vorsatz ausreichend Urteil 18 . April BGHSt 281 ; Urteil 10 . Juni BGHSt . Anstiftung unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln begeht anderen Einwirkung Entschlussbildung veranlasst Betäubungsmittel geringer Menge Bundesgebiet verbringen zumindest Bewusstsein handelt Verhalten gebilligten Wirkungen haben kann Beschluss 6 . Dezember . getroffenen Feststellungen noch Gesamtzusammenhang Urteilsgründe kann hier hinreichend entnommen werden Angeklagte Bestellung angenommen hat Betäubungsmittel Bundesgebiet verbracht werden . Vereinbarung Übergabeortes ist festgestellt . Ebenso ist festgestellt Vorstellung Angeklagten Betäubungsmittel nur vorrätig hielt entsprechende Bestellungen Einfuhr selbst unternahm Dritte veranlasste . Aufhebung Verurteilung Anstiftung unerlaubten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge hat auch Aufhebung rechtsfehlerfreien tateinheitlichen Verurteilung unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge gemäß § Abs. Satz § Abs. StGB gemilderten Strafrahmen § Abs. entnommenen Einzelstrafe Folge . II . Auch Bemessung Einzelstrafen Fällen Urteilsgründe hält rechtlichen Nachprüfung stand . 1 . Strafkammer hat Anwendung Strafmilderung § Abs. § Abs. StGB Fällen Urteilsgründe rechtsfehlerhaften Erwägung verneint . Angeklagte hat Urteilsfeststellungen Fällen 9 Urteilsgründe Angaben Mittäter Abnehmern gemacht Aufklärung Taten eigenen Beitrag beigetragen haben . Auch Fällen hat Aufklärungshilfe Angaben Tatbeteiligten Abnehmern geleistet . Landgericht hat Fällen Ausübung Ermessens Strafmilderung § abgelehnt . Begründung hat ausgeführt : kommt Angeklagte Kammer Rahmen Ausübung zustehenden Ermessens ebenfalls berücksichtigt hat Hauptverhandlung geschwiegen Ermittlungsverfahren gemachten Angaben wiederholt hat . hat gezeigt Angaben Kooperationsbereitschaft seinerseits beruhten Gesetzgeber Vorschrift gerade honoriert wissen wollte . Vorschrift § Nr. dient Ziel Möglichkeiten Verfolgung begangener Straftaten verbessern . Wortlaut Sinn Zweck genügt Täter Offenbarung Wissens Aufdeckung Tat insgesamt wesentlich beiträgt . kommt Angeklagte Tatbeitrag anderen Tatbeteiligten vollständig offenbart hat ; auch eigenen Vorstellungen Gefühle können Zusammenhang entscheidend Gewicht fallen . Ausschlaggebend ist vielmehr allein überprüfbare Tatsachen preisgegeben hat Aufklärung gesamten Tatgeschehens Überprüfung Beteiligten wesentlich beigetragen haben Beschluss 30 . März Nr. Milderung . Aufklärungserfolg ist Urteilsfeststellungen eingetreten wird Schweigen Angeklagten Hauptverhandlung ersichtlich Frage gestellt vgl. Urteil 27 . März § Nr. Aufdeckung . 2 . Fällen Urteilsgründe lässt Nichtanwendung Strafmilderungsmöglichkeit § Abs. besorgen Strafkammer engen Begriff Tat § Abs. Nr. ausgegangen ist . Tat Sinne Vorschrift ist geschichtlicher Vorgang strafbare Verhalten Angeklagten Tat-)“Beitrag strafrechtlich relevante Beiträge anderer Personen umfasst vgl. Urteil 20 . Februar StR § Nr. Tat ; 3 . Aufl . . . . Angeklagte hat Tatserie Fälle Urteilsgründe Einzeltaten Aufklärungshilfe geleistet . reicht auch Einzeltaten Fällen Aufklärungserfolg eingetreten ist Vergünstigung gewähren können vgl. Beschluss 15 . März § Nr. Tat . Roggenbuck Franke