BESCHLUSS 8 . April Strafsache Betruges u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . April beschlossen : Anträge Verurteilten Beschluß Senats 27 . März wendet werden zurückgewiesen . Gründe : Senat hat Beschluß 27 . März Revision Verurteilten Urteil Strafkammer Landgerichts Amtsgericht 25 November § Abs. verworfen . Beschluß wendet Verurteilte Schreiben 4 . April Senatsentscheidung " Veto Beschwerde " einlegt Wiedereinsetzung vorigen Stand begehrt . Anträge Verurteilten bleiben erfolglos . angegriffenen Beschluß ist Rechtsbehelf mehr zulässig . Revisionsgericht kann Entscheidung Rechtskraft tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat aufheben ändern BGHSt 94 ; NStZ . Wiedereinsetzung vorigen Stand Ergänzung Revisionsvortrags ist ebenfalls mehr möglich Abs. Beschluß . Änderung Beschlusses kommt auch § Betracht . Senat hat Tatsachen Beweisergebnisse verwertet Verurteilte gehört worden wäre noch hat Entscheidung berücksichtigendes Vorbringen übergangen . Kuckein