BESCHLUSS 20 . April Strafsache 1 . 2 . 1 . : versuchter besonders schwerer sexueller Nötigung 2 . : versuchter besonders schwerer Vergewaltigung u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 20 . April einstimmig beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts Kaiserslautern 3 November werden Maßgabe unbegründet verworfen Angeklagte versuchten besonders schweren sexuellen Nötigung § Abs. Nr. Abs. Satz Nr. Abs. Nr. StGB Angeklagte versuchten besonders schweren Vergewaltigung jeweils Tateinheit gefährlicher Körperverletzung schuldig sind vgl. StGB Abs. Satz Nr. . 6 . StrRG Mittäter ; § Abs. Satz Urteilsformel . Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen hat Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Kuckein