BESCHLUSS StR 16 . Februar Strafsache schweren Raubes u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 16 . Februar beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Hagen 5 . Juni wird § Abs. Maßgabe § Abs. unbegründet verworfen Vollziehung Jahren Monaten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe Unterbringung Angeklagten Entziehungsanstalt angeordnet wird vgl. . 15 November ; . 8 . April . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Franke