BESCHLUSS 3 . März Strafsache Totschlags hier : Beistandsbestellung 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 3 . März beschlossen : Nebenklägerin wird Rechtsanwalt Beistand bestellt § Abs. Nr. Satz . Gründe : Nebenklägerin hat zugleich Revisionsbegründungsschrift 15 November beantragt Revisionsverfahren Beiordnung Rechtsanwalt Prozeßkostenhilfe bewilligen . Antrag ist § StPO Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgedanken Antrag Bestellung Beistandes § auszulegen . Bewilligung Prozeßkostenhilfe gemäß § Abs. zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt auch Nebenkläger ungünstiger ist kommt nur Betracht Voraussetzungen Bestellung Beistandes vorliegen . Voraussetzungen Bestellung Beistandes liegen hier Hinblick Änderung § Abs. Satz 1 . September Kraft getretene Opferrechtsreformgesetz 24 . Juni § Abs. Satz . V.m . § Abs. Nr. . Kuckein