BESCHLUSS 31 . Mai Strafsache 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 31 . Mai gemäß Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 5 Juli wird Maßgabe unbegründet verworfen Maßregelausspruch § § Gründen Antragsschrift Generalbundesanwalts entfällt vgl. übrigen Beschluß 27 . April . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Kuckein