NAMEN Urteil 4 . Februar Strafsache Verdachts bandenmäßigen Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 4 . Februar teilgenommen haben : Vorsitzende Richterin Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Richterin Bundesgerichtshof Richter Bundesgerichtshof Dr. beisitzende Richter Oberstaatsanwalt Bundesgerichtshof Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwältin Verteidigerin Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revision Staatsanwaltschaft wird Urteil Landgerichts 27 . März Feststellungen aufgehoben Angeklagte freigesprochen worden ist . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Freisprechung Übrigen unerlaubten Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit Beihilfe unerlaubten Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Ferner hat Wertersatzverfall Höhe Euro angeordnet . Freispruch wendet Staatsanwaltschaft Revision Verletzung sachlichen Rechts rügt . Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat Erfolg . 1 . Fällen II . Urteilsgründe getroffenen Feststellungen war Angeklagte Rahmen sog. internationalen Handel Kokain befasste Kurier tätig . genannten Fällen Verurteilung tragen hat Anklage Angeklagten laufenden Nr. Fallakte Last gelegt Lieferanten " Sunny " mindestens g Heroin übernommen inkorporiert 21 . Juni eingeführt haben ; Weg Wohnung sei genommen jedoch bereits nächsten Tag wieder freigelassen worden Röntgenuntersuchung Auffinden inkorporierten Rauschgifts geführt habe ; Freilassung habe gesondert verfolgten begeben inkorporierte Kokain schieden Tätergruppe gewinnbringend Handel gelangt sei . Landgericht hat Angeklagten insoweit tatsächlichen Gründen freigesprochen . Anklagesachverhalt mitzuteilen führt angefochtenen Urteil Begründung lediglich Angeklagte habe eingelassen habe Kokain transportiert insbesondere habe Kokain inkorporiert . Einlassung sei so Landgericht Angeklagten erforderlichen Sicherheit widerlegen inkorporiertes Rauschgift Festnahme festgestellt worden sei . Inhalt kurz Festnahme Angeklagten " " früheren Mitangeklagten geführten Telefonats sei vielmehr hohem Maße wahrscheinlich Angeklagte Festnahme Wege befunden habe dort Rauschgift Kurier übernehmen ; " Angeklagte hatte mithin mutmaßlich Absicht Rauschgiftgeschäft tätig werden hatte Absicht aber noch umgesetzt " . Auch Einfuhr Rauschgift Angeklagten sei sicher feststellbar ; Telefongespräche " Sunny " beträfen lediglich Tatplanungen belegten jedoch Durchführung Angeklagten . 2 . knappen Ausführungen werden bereits formellen Anforderungen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs freisprechendes Urteil stellen sind gerecht . Freispruch tatsächlichen Gründen muss Tatrichter zunächst geschlossenen Darstellung Tatsachen feststellen erwiesen hält Beweiswürdigung darlegt Gründen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen getroffen werden können . . ; vgl. 2423 ; NStZ ; § Abs. Freispruch 10 ; Senat . 20 . März . gebotene Darstellung festgestellten Tatsachen enthält angefochtene Urteil . Schon Tatvorwurf lässt Urteil erwähnt jedenfalls hinreichend deutlich entnehmen . Ebenso fehlt zusammenfassende Darstellung Einlassung Angeklagten . hätte aber hier schon bedurft Senat Prüfung ermöglichen Strafkammer Anklagesachverhalt erschöpfend erfasst gewürdigt hat . Insoweit hätte Landgericht Fall schon Angeklagten tatsächlich durchgeführten Rauschgifttransport überzeugen vermochte jedenfalls Beschwerdeführerin Generalbundesanwalt Recht geltend machen Strafbarkeit Angeklagten subsidiären Vorschrift § Abs. StGB vgl. Fischer StGB . Aufl . § Rdn . m . Verabredung Verbrechens täterschaftlichen Besitzes Betäubungsmitteln geringer Menge § Nr. Betracht ziehen müssen . 3 . Sache bedarf Freispruch betreffenden Fall umfassend neuer Prüfung Entscheidung . Gesamtstrafenausspruch angefochtenen Urteils bleibt Aufhebung freisprechenden Teils angefochtenen Urteils unberührt . Beschwerdeführerin wendet wirksam Freispruch beschränkten Revision Gesamtstrafenausspruch auch . Sofern neue Tatrichter Fall Fallakte Anklage Verurteilung Angeklagten kommt wird entsprechend § Abs. StGB Einbeziehung Fällen II . Urteilsgründe rechtskräftig erkannten Einzelstrafen Auflösung bisherigen Gesamtstrafe neue Gesamtstrafe bilden haben vgl. .