BESCHLUSS 27 . September Strafsache sexuellen Missbrauchs Kindes u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 27 . September gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil 19 . Mai zugehörigen Feststellungen aufgehoben Angeklagte sexuellen Missbrauchs Kindes Tateinheit versuchtem sexuellen Missbrauch Kindes verurteilt worden ist . 2 . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten sexuellen Missbrauchs Kindes Tateinheit versuchtem sexuellen Missbrauch Kindes Freiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt Übrigen freigesprochen . hiergegen eingelegten Revision rügt Angeklagte Verletzung materiellen Rechts . Rechtsmittel hat Erfolg . Feststellungen Landgerichts begleitete Angeklagte unbekannte Jahre alte Grundschülerin Schulweg . erzählte etwa Jahre alte Freundinnen Tochter zuhause gebadet hätten . habe Aufforderung hin Penis angefasst sei anschließend hinten gefickt worden . Anschluss forderte ebenfalls Penis anzufassen . weigerte ging aber weiter Angeklagten . Kurz kam Vater hinzugeeilt stellte Angeklagten Rede . Bedeutung Wortes Ficken geläufig war vermochte gericht sicher festzustellen . war jedoch Lage sexuellen Bezug Erzählungen auch Inhalt gerichteten Aufforderung erfassen . Noch Folgetag wirkte peinlich berührt . Landgericht hat Erzählungen Angeklagten sexuellen Missbrauch Kindern Sinne § Abs. Nr. StGB anschließenden Aufforderung Penis anzufassen Tateinheit stehenden versuchten sexuellen Missbrauch Kindes gemäß Abs. Fall Abs. 1 ; § Abs. § StGB gesehen . II . versuchter sexueller Missbrauch Kindes wird Feststellungen belegt . Straftat versucht Vorstellung Tat Verwirklichung Tatbestandes unmittelbar ansetzt § StGB . Noch tatbestandsmäßige Handlungen erfüllen Voraussetzungen nur dann Tatplan Verwirklichung Tatbestandsmerkmals so dicht vorgelagert sind Geschehen ungestörtem Fortgang weiteren Zwischenakt Tatbestandsverwirklichung einmündet Urteil 16 . Januar StR BGHSt f. ; 58 . Aufl . . . kann Aufforderung Angeklagten Penis anzufassen nur dann unmittelbares Ansetzen Verwirklichung Tatbestandes § Abs. Fall StGB gesehen werden Angeklagte angenommen hat unmittelbaren Anschluss also offener Straße Vornahme angestrebten sexuellen Handlung kommt . Ausdrückliche Feststellungen hat Landgericht getroffen . Angeklagte Vergangenheit mehrfach exhibitionistischer Handlungen Vornahme sexueller Handlungen Öffentlichkeit verurteilt werden musste versteht Tatplan hier selbst . Sache bedarf neuer Verhandlung Entscheidung . Landgericht Tateinheit § StGB ausgegangen ist betrifft Aufhebung auch rechtsfehlerfreie Verurteilung sexuellen Missbrauchs Kindes § Abs. Nr. StGB . Roggenbuck Bender Franke Quentin