BESCHLUSS 8 . März Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Beschwerdeführers Generalbundesanwalts Ziffer Antrag 8 . März einstimmig § § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 6 . April wird verurteilt worden ist unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat . 2 . Jedoch wird Tenor dahingehend ergänzt Angeklagte Fall Anklage 31 . Oktober freigesprochen wird ; insoweit trägt Staatskasse Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten . Landgericht hat insoweit festgestellt Angeklagte Lieferung 3 . Mai sichergestellten Kilogramm Kokain beteiligt war Zusammenhang gleichen Tag erfolgten Entgegennahme Millionen . Lire Erwerb Kilogramm Kokain 13 . Mai bestand . 3 . Beschwerdeführer hat übrigen Kosten Rechtsmittels tragen . Kuckein Sost-Scheible