BESCHLUSS 21 . September Strafsache Vergewaltigung u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . September beschlossen : Nebenklägerin Rechtsanwalt wird Revisionsinstanz Beistand stellt Abs. Nr. . Gründe : Nebenklägerin hat beantragt auch Revisionsverfahren Prozeßkostenhilfe bewilligen Rechtsanwalt beizuordnen . Antrag ist weitestgehende Wirkung zukommt Rechtsgedanke § Antrag Bestellung Beistands auszulegen . erweist Auslegung auch begründet . gesetzlichen Voraussetzungen Beistandsbestellung sind sogar mehrfach erfüllt . ergeben Vorwurf versuchten Vergewaltigung Fall Anklageschrift 9 . August Fall Urteilsgründe aber auch sexuellen Mißbrauchs Kindes Fall Anklageschrift Fall Urteilsgründe . Tat erfüllt Voraussetzungen § Nr. StGB Fassung 6 . StrRG 26 . Januar stellt Verbrechen Nebenklägerin gemäß § Abs. Nr. Anschluß berechtigt . Bestellung Beistands steht insoweit Landgericht gemäß § Abs. StGB Recht Jahre begangene Tat Vergehenstatbestand § Abs. StGB . angewandt hat . Ist Straftat jedoch Zeit Urteilsverkündung Revisionsverfahrens Verbrechen so ist Bestellung Rechtsanwalts Beistand Nebenklägers Revisionsinstanz maßgebend auch Straftat Zeitpunkt Begehung lediglich Voraussetzungen Vergehenstatbestandes erfüllt hat NStZ . Meyer-Goßner Kuckein