BESCHLUSS 9 . August Strafsache versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 9 . August gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten wird Urteil 27 . Februar bezüglich Tat Urteilsgründe Schuldspruch geändert Angeklagte Beihilfe vorsätzlichen Gefährdung Straßenverkehrs Tateinheit Nötigung schuldig ist . 2 . weiter gehende Revision wird verworfen . 3 . Angeklagte hat Kosten Rechtsmittels Nebenkläger Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Gründe : 1 . Angeklagte Fall Urteilsgründe Mittäter tateinheitlich begangener vorsätzlicher Gefährdung Straßenverkehrs gemäß § Abs. Nr. Abs. Nr. StGB verurteilt worden ist hält Urteil sachlich-rechtlicher Prüfung stand . Feststellungen ist erkennen Angeklagte selbst Führer Fahrzeugs Nebenkläger Überholvorgang behinderte gefährdete . Angeklagte billigte zwar Rahmen verabredeten Verfolgungsfahrt rücksichtslosen Nebenkläger gefährdenden Fahrmanöver vorausfahrenden früheren Mitangeklagten fährdete aber eigenes Fahrverhalten Nebenkläger Überholen . Annahme mit-)täterschaftlichen Handelns Angeklagten wäre jedoch erforderlich gewesen § StGB eigenhändiges Delikt ist mithin Mit-)Täter nur sein kann Tatbestandshandlung selbst verwirklicht vgl. . Feststellungen tragen jedoch Verurteilung Angeklagten tateinheitlich begangener Beihilfe vorsätzlichen Gefährdung Straßenverkehrs . Senat kann entsprechender Anwendung § Abs. Schuldspruch selbst ändern . steht . Angeklagte war Hauptverhandlung entsprechende Veränderung rechtlichen Gesichtspunkts hingewiesen worden . Strafausspruch wird Schuldspruchänderung berührt Landgericht Strafe § § Abs. StGB gemilderten Strafrahmen tateinheitlich verwirklichten Nötigungsdelikts entnommen hat Unrechtsgehalt Tat rechtlich abweichende Bewertung Sachverhalts geändert hat . Maßregelanordnung § § hat ebenfalls Bestand . Landgericht hat Führerscheinmaßnahme Recht auch gestützt Angeklagte Kraftfahrzeug Tatmittel Nötigung einsetzte . 2 . Übrigen ist Revision unbegründet Sinne § Abs. . Kuckein Sost-Scheible