BESCHLUSS 31 Juli Strafsache unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 31 Juli gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 15 . Februar Schuldspruch abgeändert Angeklagte unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen schuldig ist ; unerlaubten Betäubungsmitteln Fall . 1 . Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe entfällt . weiter gehende Revision wird verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten unerlaubten Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen gewerbsmäßigen unerlaubten Betäubungsmitteln weiteren Fall Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Rechtsmittel Angeklagten führt Beschlusstenor ersichtlichen Schuldspruchänderung ; Übrigen hat Erfolg . Urteilsfeststellungen verkaufte Angeklagte 6 . Dezember g Marihuana . händigte huana erhielt Teilbetrag € Kaufpreis ; restlichen € gab Treffen 9 . Dezember Fall . 1 . Urteilsgründe . Tag fragte Angeklagten weiteren g normalem Marihuana g Marihuana Sorte . Kommunikation nutzten MSM-Chat . Angeklagte brachte Marihuana noch 9 . Dezember . zahlte zunächst nur normale Marihuana Sorte bezahlte Tage später Fall . 2 . Urteilsgründe . Feststellungen ist Tat tateinheitlich Tat verwirklicht worden . ist auszugehen Angeklagte Geld Lieferungen zusammen entgegennahm . überschneiden Rauschgiftgeschäfte Handlungsteil so tateinheitliche Verknüpfung Taten vorliegt vgl. Urteil 25 . April ; Beschlüsse 11 . August ; 2 . Oktober 23 . Juni Abs. Nr. Konkurrenzen . Senat schließt neuen Hauptverhandlung eigenständige Taten festgestellt werden könnten ändert Schuldspruch selbst . Änderung Schuldspruchs führt Wegfall Fall . 1 . verhängten Einzelfreiheitsstrafe Jahr Monaten Freiheitsstrafe . übrigen Einzelstrafen Gesamtstrafe werden berührt . verbleibenden Einzelstrafen einmal Jahr Monate einmal Jahr Monate fünfmal Jahr Monate einmal Jahr Monate kann Senat ausschließen Tatrichter zutreffender rechtlicher Würdigung geringere Erhöhung Einsatzstrafe vorgenommen hätte . Sost-Scheible Roggenbuck Bender Quentin