BESCHLUSS 5 . Juni Strafsache schwerer Brandstiftung u.a. 4 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 5 . Juni einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts Essen 1 . März wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat Abs. . Jedoch wird Schuldspruch entsprechend Urteilsgründen Sitzungsniederschrift verkündeten Urteilsformel berichtigt Angeklagte vorsätzlichen Eingriffs Straßenverkehr vorsätzlichen Gefährdung Straßenverkehrs schuldig ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Sost-Scheible