NAMEN 15 . Dezember Strafsache Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 15 . Dezember teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Richter Bundesgerichtshof Pfister Lienen beisitzende Richter Staatsanwalt Verhandlung Richter Landgericht Verkündung Vertreter Bundesanwaltschaft Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 8 November wird Verfahren Fällen II . 5 . betreffend Ecstasytabletten 14 . 18 . Urteilsgründe eingestellt ; Umfang Einstellung fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Angeklagte Fall . 20 . freigesprochen ; insoweit fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Staatskasse Last vorgenannte Urteil Schuldspruch geändert Angeklagte Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen schuldig ist Strafausspruch zugehörigen Feststellungen aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch verbleibenden Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge Tateinheit Handeltreiben Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Betäubungsmitteln geringer Menge Fällen Einheitsjugendstrafe Jahren Monaten verurteilt . hiergegen gerichtete Revision hat Sachrüge Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg . 1 . Fällen II . 5 . Ecstasy-Tabletten 14 . 18 . Urteilsgründe hat Senat Verfahren Antrag Generalbundesanwalts § Abs. eingestellt Feststellung geringen Menge unproblematisch erscheint . 2 . Fall . 20 . ist Angeklagte Vorwurf vollendeten Betäubungsmitteln geringer Menge freizusprechen . Hier hatte Angeklagte Freund beauftragt Telefonnummer " " erkunden festzustellen kaufen könne . handelt zwar auch Umsatz Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit ist noch weit Vorfeld beabsichtigten noch näher Drogenumsatzes angesiedelt wird Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Vorbereitungsstadium zugerechnet vgl. Großer Senat . 26 . Oktober S. Veröffentlichung BGHSt bestimmt . 3 . Übrigen hat Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Schuldspruch Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben . Angeklagte hat auch Fall II . 19 . vollendeten Betäubungsmitteln geringer Menge schuldig gemacht Freund beauftragt hatte Ecstasy-Tabletten Preis DM besorgen . Zweifel Lage sei hat ernsthafte Ankaufsbemühungen unternommen . Bedenken Senats Vorlagebeschluss 13 . Januar ist Sachverhalt Handeltreiben vollendet . 26 . Oktober Veröffentlichung BGHSt bestimmt . Generalbundesanwalt Antragsschrift 7 . März Einzelnen zutreffend dargelegt hat ist vorgenommenen Teileinstellung verbliebenen Fällen geringe Menge auch Zugrundelegung zutreffenden Grenzwertes g MDMA-Base BGHSt rechtsfehlerfrei ermittelt worden . Insoweit hat Auswirkung Landgericht mehr Rechtsprechung entsprechenden Wert g MDMA-Base ausgegangen war . 4 . Wegfall Fälle führt Aufhebung Strafausspruchs . neue Tatrichter wird prüfen haben Jugendstrafe erzieherischen Gründen jetzigen Zeitpunkt noch geboten ist . wird zwischenzeitliche Entwicklung Angeklagten hier auch stand Revisionsverfahren außerordentlich lange gedauert hat Angeklagte vertreten hätte berücksichtigen haben . Eingang Sache Senat Entscheidung sind etwa Jahre Monate vergangen . Bereits verbundene außergewöhnliche Verfahrensdauer Erlass angefochtenen Urteils ergeben hat muss erheblicher Weise Gunsten Angeklagten auswirken . kommt Verfahrensdauer Zeitraum enthalten ist Verfahrensverzögerung Sinne Art . Abs. Satz bewertet werden muss . Zwar kann Durchführung Vorlageverfahrens Großen Senat Bundesgerichtshofs Strafsachen § Verfahrensverzögerung begründen . Aufgabe Bundesgerichtshofs besteht nur Richtigkeit angefochtenen Entscheidungen überprüfen auch Einheitlichkeit Rechtsprechung geordneten Fortentwicklung gesetzten Rechts beizutragen . Senat hat ähnlichen Fall gesehen Frage Definition Begriffs Handeltreibens insbesondere Abgrenzung Versuch Vollendung Gegenstand Vorlageverfahrens machen . großen Bedeutung Rechtsfragen Schwierigkeit erforderte vorausgehende Anfrageverfahren § Abs. ebenso Vorlageverfahren selbst intensive zeitraubende Befassung zunächst sämtlicher Strafsenate Bundesgerichtshofs sodann Großen Senats . Gleichwohl hätte gesamte Revisionsverfahren Vorlageverfahren § deutlich kürzerer Zeit abgeschlossen sein müssen . wird Aufgabe neuen Tatrichters sein Verfahrensverzögerung Einschätzung Senats Jahren veranschlagen ist angemessen kompensieren vgl. NStZ . Lienen Pfister