BESCHLUSS 11 . Dezember Sicherungsverfahren ECLI : : BGH:2018:111218B3STR517.18.0 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 11 . Dezember gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Beschuldigten wird Urteil Landgerichts 22 . Juni Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Sicherungsverfahren Unterbringung Beschuldigten psychiatrischen Krankenhaus angeordnet . Hiergegen wendet Beschuldigte Revision näher ausgeführte Rüge Verletzung formellen Rechts stützt Verletzung materiellen Rechts beanstandet . Rechtsmittel hat Sachrüge Erfolg . Urteilsfeststellungen leidet Beschuldigte Jahren psychotischen Störung Formenkreis Schizophrenie ICD-10 : ; ist Cannabinoiden Amphetaminen abhängig . war unfähig Unrecht Taten einzusehen . Zustand Schuldunfähigkeit beging Beschuldigte Zeitraum Dezember 12 . Februar strafbare Handlungen ; brach Wohnung Vermieters Berufsschule zweimal Wohnwagen entwendete Gegenstände . Beschuldigte fühlte Miethöhe übervorteilt . beleidigte lizeibeamte . Fall zündete Beschuldigte Wohnung Vermieters Feuerzeug Gardine Fahne Heu Kaninchenstall Wut Wohngebäude niederzubrennen heruntergekommen mehr sanierungsfähig hielt . wusste " schlimme Straftat sei . II . Anordnung Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus § StGB hält sachlichrechtlicher Nachprüfung stand . Landgericht hat zwar eingangs Sachverhaltsfeststellungen Einzeltaten ausgeführt Beschuldigte psychotischen Störung schuldunfähig § StGB war krankhaften seelischen Störung Anlasstaten beging . Indes hat Einzelfällen Eingangsmerkmal § StGB noch symptomatischen Zusammenhang Tatsachen belegt : Bereits eigene Einschätzung gewichtigsten Tat versuchten schweren Brandstiftung § Abs. Nr. § § Abs. StGB Beschuldigten " schlimme Straftat " lässt Landgericht angenommenen Unrechtseinsicht vereinbaren . Beschuldigten tatsächlich Fähigkeit Unrecht versuchten Brandstiftung einzusehen gefehlt hätte wäre Erkenntnis jedenfalls weitere Begründung erklärlich . Übrigen hat Landgericht Beweggründe insbesondere Wut Erhöhen Miete festgestellt wahnhaftes Erleben motiviertes Handeln schließen lassen . Generalbundesanwalt hat zutreffend ausgeführt : " 1 . Unterbringung psychiatrischen Krankenhaus gemäß StGB darf nur angeordnet werden zweifelsfrei feststeht Unterzubringende Begehung Anlasstaten nur vorübergehenden psychischen Störung StGB genannten Eingangsmerkmale schuldunfähig StGB vermindert schuldfähig § StGB war Tatbegehung beruht . erforderliche symptomatische Zusammenhang besteht festgestellte Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand Täters Anlasstat kausal geworden ist Mitursächlichkeit genügt NStZ-RR 273 ; Beschluss 30 . August . . Urteilsgründen ist dazulegen festgestellte psychische Störung jeweiligen Tatsituation Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat Anlasstaten entsprechenden Zustand zurückzuführen sind . . ; Beschluss 30 . August . 5 ; Beschluss 30 . Mai . jeweils . 2 . Darlegungsanforderungen wird Urteil Landgerichts gerecht . Einbruchs-)Diebstahls- Beleidigungstaten sind Grundsatz Delikte allgemeinen Kriminalität auch Falle Psychose Annahme aufgehobenen erheblich verminderten Schuldfähigkeit unbedingt Hand liegt . vorliegend etwa Entwenden Fernglases Kabeltrommel Buches näher ausgeführten Wahnerleben Verbindung stehen soll erschließt nähere Erörterung . gilt bzgl. Fallakte Fall S. selbst Hinblick Beschuldigte befürchtet haben soll explodieren Hause festgenommen werde . Auch insoweit fehlt Ausführungen Beschuldigte erkannt haben soll Einsteigen fremden Wohnwagen Unrecht ist . Gleiches gilt Diebstahl Berufsschule Fallakte Fall S. . Selbst näher belegte Feststellung Beschuldigte habe wahnhafte Idee gehabt Missstände offenbaren würde erklären Beschuldigten erlaubt sein sollte Bargeld Getränke stehlen . Zusammenhang versuchten Inbrandsetzen Wohnung Vermieters ist kausaler Zusammenhang psychischen Erkrankung Beschuldigten ebenfalls belegt . Selbst Beschuldigte Wahnvorstellungen auch Hinblick Vermieter Spionage Nachstellen Fotographien S. entwickelt haben sollte läge entsprechender Zusammenhang Hand . Strafkammer hat Motivation Beschuldigten festgestellt sei wütend Vermieter Auffassung gewesen Haus sei heruntergekommen sanieren S. . Motivation indessen krankheitsbedingt sein soll lässt Urteilsgründen entnehmen Kammer Angaben Beschuldigten Grund Wut Vermieter habe absprachewidrig Euro plötzlich Euro Miete verlangt S. widerlegt erachtet noch überhaupt erkennbar geprüft hat . Vielmehr wurden Angaben Beschuldigten Motivation nachvollziehbar glaubhaft befunden S. . " . Frage Unterbringung bedarf erneuten Prüfung Entscheidung . RiBGH Gericke befindet Urlaub ist gehindert unterschreiben . RiBGH Dr. ist erkrankt gehindert unterschreiben .