BESCHLUSS 17 . Dezember Strafsache Urkundenfälschung u.a. 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 17 . Dezember gemäß § Abs. § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 24 . Juni wird 1 . Verfahren Tat Ziff . II . 5 . Urteilsgründe vorläufig eingestellt ; Umfang Einstellung fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last 2 . vorgenannte Urteil Schuldspruch geändert Angeklagte Urkundenfälschung Tateinheit versuchtem Betrug Fällen schuldig ist ; Strafausspruch aufgehoben ; jedoch bleiben insoweit getroffenen Feststellungen aufrechterhalten . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . II . weitergehende Revision wird verworfen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Urkundenfälschung Fällen Fällen Tateinheit versuchtem Betrug Einbeziehung Strafe vorangegangenen Urteil Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt . wendet Beschwerdeführer Rüge Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision . Rechtsmittel hat Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg Übrigen ist unbegründet Sinne § Abs. . 1 . Senat hat Verfahren Antrag Generalbundesanwalts gemäß § Abs. vorläufig eingestellt Angeklagte Fall Ziff . II . 5 . Urteilsgründe Kontoeröffnung Urkundenfälschung verurteilt worden ist . 2 . Schuldspruch Fällen II . 1 . 4 . Urteilsgründe Urkundenfälschung Fällen Fällen Tateinheit versuchtem Betrug hat Bestand . Strafkammer vorgenommene konkurrenzrechtliche Beurteilung Taten erweist rechtsfehlerhaft . Generalbundesanwalt Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat ist Personen begangenen Deliktsserie Beteiligten gesondert prüfen entscheiden zurechenbaren Delikte Tateinheit Tatmehrheit zueinander stehen . Erbringt Mittäter nur Tatbeiträge einheitlich jedenfalls Taten fördern so sind jeweils rechtlich selbständig gleichartiger Tateinheit begangen zuzurechnen . . ; vgl. etwa Beschluss 5 . Februar . Maßstäben ist Fällen II . 1 . 4 . gründe nur Taten Angeklagten auszugehen : eröffnete Fällen II . 1 . II . 2 . Urteilsgründe jeweils persönlich Konto Vorlage gefälschten französischen Passes Identität täuschte Zeitpunkt bereits geplanten betrügerischen Überweisungen Konto verschleiern Entdeckung Person verhindern . Einreichung gefälschter Überweisungsträger Fällen II . 3 . II . 4 . Urteilsgründe hat Landgericht indes feststellen können Angeklagte selbst vornahm . Blick Tatinteresse Kontoinhaber einschlägigen Vorstrafen konnte Strafkammer insoweit zwar rechtsfehlerfrei Schluss ziehen sei Taten versuchten Betrugs mittäterschaftlich beteiligt gewesen . folgt jedoch Einreichung Überweisungsträger weitere rechtlich selbständige Taten Angeklagten handelte . Eröffnung Konten hinausgehender individueller Tatbeitrag Angeklagten Bewertung rechtfertigen könnte ergibt auch Gesamtzusammenhang Urteilsgründe . 3 . Senat schließt neuen Hauptverhandlung weitere Feststellungen getroffen werden könnten Annahme selbständiger Taten Fällen II . 3 . II . 4 . Urteilsgründe belegen könnten ändert Schuldspruch entsprechend . steht Angeklagte anders geschehen hätte verteidigen können . Berücksichtigung rechtsfehlerfreien Verurteilung Angeklagten Urkundenfälschung Tateinheit versuchtem Betrug Fall II . 6 . Urteilsgründe hier reichte Angeklagte selbst gefälschten Überweisungsträger war Schuldspruch ändern Angeklagte Fällen jeweils Urkundenfälschung Tateinheit versuchtem Betrug schuldig ist . 4 . Einstellung Verfahrens Fall . 5 . Schuldspruchänderung Fällen II . 1 . 4 . Urteilsgründe bedingen Aufhebung insoweit verhängten Einzelstrafen Gesamtstrafenausspruchs . neuen Tatgericht insgesamt stimmige Rechtsfolgenentscheidung ermöglichen hat Senat auch genommen rechtsfehlerfrei zugemessene Einzelstrafe Fall . 6 . Urteilsgründe aufgehoben . Feststellungen Strafausspruch sind Rechtsfehler betroffen können bestehen bleiben . Pfister Gericke