BESCHLUSS 22 . März Strafsache Untreue ECLI : : 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 22 . März gemäß § Abs. einstimmig beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 10 . Mai Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Untreue Fällen Einbeziehung Vorstrafe Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt bestimmt Monate verhängten Strafe rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vollstreckt gelten . Revision Angeklagten Verletzung materiellen Rechts rügt hat Erfolg . 1 . Landgericht getroffenen Feststellungen war Angeklagte vertretungsberechtigter Komplementär März gründeten " Dr. " fortan : KG . Gesellschaft fungierte Treuhänderin Rahmen Geschäftsmodells AG Folgenden : AG . AG emittierte Inhaberschuldverschreibungen jährliche Verzinsung bis zu % Anlagekapital Aussicht stellte . lag folgendes Konzept zugrunde : AG sollte Immobilien Wege gerung erwerben anschließend gewinnbringend weiterveräußern . Immobilienkäufe sollten Teil Eigenkapital finanziert werden Refinanzierung AG Inhaberschuldverschreibungen leger ausgab . jeweilige Anlagesumme sollte Grundschulden abgesichert werden . Anleger zahlten Einlagen Treuhänder AG Gelder erlangen entsprechender Höhe werthaltige Grundschulden bestellen hatte . 4 Juli schloss KG AG treuhandvertrag . verpflichtete Einlagen Anleger Inhaberschuldverschreibungen investiert hatten Treuhandkonten entgegenzunehmen nur dann AG entsprechender Höhe Zug Zug Grundschuldbriefe ausgehändigt werden Hinblick Werthaltigkeit Grundschulden bestimmten Anforderungen genügen . Überdies übernahm KG Vereinbarung Verpflichtungen vormaligen Treuhänders Rechtsanwalt Rahmentreuhandvertrag AG Einzeltreuhandverträgen Alt-)Anlegern . Neu-)Anlegern schloss Angeklagte " gleichgelagerte " Treuhandverträge ebenfalls vorsahen KG jeweilige Anlagekapital entgegennimmt nur dann AG weiterleitet entsprechender Höhe Zug Zug bestimmten Anforderungen genügende Grundschuldbriefe übergeben . Weiterhin war dort bestimmt sollte AG Rückzahlung Anlagekapitals Monat Verzug kommen KG Anleger verpflichtet ist unverzüglich Grundschuldbriefe verwerten Erlös Rückzahlungsanspruch erfüllen . Zeitraum 27 . Juni 15 November gingen Bankkonten KG Zahlungen Anlegern Gesamthöhe € wohingegen Gunsten AG lediglich Grundschuld Höhe € eingetragen wurde . Zuge Übertragung Treuhandverhältnisses hatte Erbin vormaligen Treuhänders Gesellschaft Grundschulden zusammen € abgetreten Absicherung Einlagen Anlegern insgesamt € dienen sollten . Zeitraum 4 Juli 15 November nahm Angeklagte folgenden Handlungen Verletzung obliegenden vertraglichen Pflichten : Angeklagte überließ Aufsichtsratsvorsitzenden Rechtsanwalt AG Bankkonten Zugangscodes linebanking . 11 Juli 25 . Oktober tätigte Rechtsanwalt Vielzahl Online-Überweisungen Lasten Kontos sodass Anlagegelder insgesamt € unbesichert abflossen Fall Anklageschrift . Zeitraum 9 November 4 Juli verfügte Angeklagte insgesamt 34-mal über Bankkonten gutgeschriebene Einlagen Gesamthöhe € weiligen Geldbeträge eigene Zwecke Privatkonto Konto Lebensgefährtin überwies bar abhob Fälle Anklageschrift . Angeklagte Absicherung Anlegern dienende Grundschulden verwertet hatte Erbin vormaligen Treuhänders KG abgetreten hatte verwendete Zeit 20 November 2 . Februar 12 November 15 November Fällen jeweiligen Erlös eigene Zwecke . bediente Angeklagte Forderungen privaten Gläubigern . 363.803,87 € verfügte Lebensunterhalt finanzieren folgt : Verwertungserlösen ganz teilweise Bankkonten KG gutgeschrieben worden waren überwies Teilbeträge Privatkonto Konto beherrschten Unternehmens ; weitere Teilbeträge hob bar Fälle Anklageschrift . 2 . Landgericht hat angenommen Angeklagte habe festgestellten Handlungen Straftatbestand Untreue Missbrauchsalternative gemäß § Abs. Alternative StGB verwirklicht . " Treuhänder " habe Vermögensbetreuungspflichten verletzt Anlegern geschlossenen vormaligen Treuhänder übernommenen Treuhandverträgen ergäben . seien Anlegern Vermögensnachteile insgesamt € entstanden . II . 1 . Schuldspruch hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung stand . Verurteilung Angeklagten Untreue Fällen § Abs. Alternative § Abs. Nr. § StGB wird Feststellungen getragen . belegen Angeklagte Anlegern pflichtwidrigen Handlungen Vermögensnachteile zufügte . Vermögensschäden wären eingetreten Anlegern AG werthaltige vertragliche Ansprüche Rückzahlung Anlagekapitals Zinsen zugestanden hätten . verhalten Urteilsgründe . Vermögensnachteil Taterfolg Untreue ist Vergleich gesamten betreuten Vermögens pflichtwidrigen Handlung wirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen vgl. Beschlüsse 17 . August StR NStZ-RR ; 26 November BGHSt abgedruckt ; Urteil 27 Juli NStZ . Auch Verzicht Einräumung Aufgabe Sicherheiten Forderung Vermögensinhabers kann Vermögensschaden bewirken StGB 29 . Aufl . . . Besteht Vermögensinhaber konkrete Gefahr ausstehenden Forderung auszufallen so liegt bereits Zeitpunkt Verzichts Aufgabe drohenden Vermögensverlust regelmäßig Tatgericht Höhe beziffernder vgl. BVerfG Beschluss 23 . Juni u.a. BVerfGE . ; Beschluss 26 November aaO ; StGB 65 . Aufl . . Gefährdungsschaden Beschluss 13 . Februar NStZ ; kommt Forderungsausfall ist Vermögensverlust eingetreten . Urteilsfeststellungen ermöglichen Anlegung rechtlichen Maßstäbe beurteilen Anleger Vermögen geschädigt wurden . Grundlage Feststellungen war Anlegern getätigte Investment dergestalt konzipiert verzinsliche Forderungen Inhaberschuldverschreibungen AG erlangen sollten Werthaltigkeit Treuhandverträgen geregelten Pflichten KG abgesichert werden sollte . Verletzung Vermögensbetreuungspflichten vgl. StGB 12 . Aufl . . aE wäre schadensrelevant abzusichernden Forderungen Erfüllung Nachteil Anleger ausgewirkt hätte sei Ansprüche erst gar entstanden wieder erloschen mehr durchsetzbar waren sei bezifferbaren Umfang Bonität beeinträchtigt waren . lässt indes Urteil auch Gesamtzusammenhang entnehmen . Vertragsverhältnisse Anlegern AG sind dargelegt . Werthaltigkeit Ansprüche haberschuldverschreibungen finden brauchbaren Angaben ; erläutern belegen wird lediglich Rahmen rechtlichen Beurteilung mitgeteilt " zuletzt sei " Treuhandkonten nennenswertes Vermögen mehr vorhanden " gewesen " Anleger " hätten " somit Einlagen verloren " S. . allein Grundlage Feststellungen Urteilsgründen Vermögensschäden Anleger bejaht werden können gilt dort beschriebenen Fallkonstellationen . Einzelnen : Fall pflichtwidrigen Herausgabe Zugangscodes Onlinebanking Aufsichtsratsvorsitzende AG Anlagegelder Treuhandkonto verfügte ist auszugehen jeweiligen Beträge AG Sinne Treuhandverträge weitergeleitet wurden allerdings Zug-um-Zug-Leistung erbracht worden war . spricht Neuanleger fälligen einredefreien Forderungen Anlagegesellschaft Inhaberschuldverschreibungen erlangt hätten . kommt AG finanziell leistungsunwillig -unfähig war folglich unterbliebene Übergabe Grundschuldbriefen KG Werthaltigkeit Rückzahlungsansprüche nachteilig beeinflusste . oben dargelegten Maßstäben s. II . 1 . liegen nur Voraussetzungen Vermögensschäden Anleger . kommt Verzicht Einräumung Sicherheiten Ausfall besichernden Forderungen zog auch Vorsatz Angeklagten bezogen haben müsste . verhält Urteil ebenso . Fällen Angeklagte Einlagen weiterleitete eigene Zwecke verwendete ist fraglich Neuanlegern AG dennoch bereits Ansprüche Rückzahlung pitals Zinsen entstanden waren . scheint ausgeschlossen ; könnte sprechen KG auch -9- gegesellschaft Entgegennahme Einlagen verpflichtet hatte somit möglicherweise Empfangsermächtigung tätig war . Schädigung Anleger käme Fall Rückzahlungspflicht AG Fähigkeit Willen Ansprüche Anleger teilweise unterbliebenen Eingangs Anlagegeldern erfüllen . Sollte Anlagegesellschaft rückzahlungspflichtig gewesen sein so wäre auch Strafbarkeit Angeklagten Untreue Nachteil erwägen . Fällen Angeklagte Grundschulden eigenen Gunsten verwertete sind oben dargelegten Maßstäben s. II . 1 . etwaige Vermögensschäden Anleger ebenfalls abhängig Werthaltigkeit Grundschulden gesicherten Forderungen AG . Wäre imstande willens gewesen sprüche Anleger erfüllen so hätte Vermögenslage nachteilig verändert . Auch diesbezüglich käme Strafbarkeit Angeklagten Untreue Lasten AG Betracht betreuungspflicht nur Rahmentreuhandvertrag auch jeweilige Grundschuld betreffenden schuldrechtlichen Sicherungsabrede ergeben könnte vgl. Urteil 28 . Februar 625 ; . Regelung Treuhandverträgen Grundschulden Anlagekapital bestimmter Anleger zugeordnet waren berührt hier vorgenommene rechtliche Beurteilung grundsätzlich . hat Bedeutung nur Anzahl geschädigten Anleger etwaige Berechnung anteiligen Schadenshöhe . 2 . Sache bedarf neuer Verhandlung Entscheidung . Senat weist sollte nunmehr Entscheidung berufene Strafkammer wiederum pflichtwidrigen Verhalten Angeklagten überzeugen auch Strafbarkeit Untreue Nachteil KG prüfen sein wird Tatzeitraum andere Gesellschafter Angeklagte betroffen waren Verhalten einverstanden waren vgl. Fischer StGB 65 . Aufl . . ; S/S-Perron StGB 29 . Aufl . . . Berg