BESCHLUSS 16 . Dezember Strafsache 1 . 2 . Einfuhr Betäubungsmitteln geringer Menge 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführer 16 . Dezember einstimmig beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 21 Juli werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . -2Jeder Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . einfach gelagerten Tatvorwurfs sonderlich komplexen Beweislage Seiten ungewöhnlich umfangreiche Urteil gibt Senat Anlaß folgenden Hinweisen : § Abs. Satz müssen Urteilsgründe erwiesen erachteten Tatsachen angeben gesetzlichen Merkmale Straftat gefunden werden . ist Feststellungen aufzunehmen Verständnis Beurteilung Tat notwendig ist . Unwichtige Nebenvorgänge Beweiswürdigung Schuldspruch Rechtsfolgen Bedeutung sind hier etwa Terminsabrede Angeklagten Zollamt rung Rauhputzarbeiten Antritt Fahrt Tanken gescheiterte Versuch Erwerbs Bier Tankstelle sind nur überflüssig ; machen Urteil vielmehr auch unübersichtlich erschweren Verständnis ; Leser muß erst Fülle erheblicher unerheblicher Tatsachen heraussuchen Auffassung entscheidungsrelevant sind . ist indessen Aufgabe Revisionsgerichts kann Einzelfall Gefahr sachlich-rechtlicher Mängel Urteils ziehen vgl. NStZ-RR Nr. . Urteilsgründe dienen Dokumentation Beweisaufnahme ; sollen Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll Inhalt Äußerungen Angeklagten Zeugen ersetzen Ergebnis -3der Hauptverhandlung wiedergeben Nachprüfung getroffenen -4Entscheidung Rechtsfehler ermöglichen . umfängliche Darstellung Einlassung Angeklagten Schilderung Antworten Frage Vorhalt ist verfehlt Bezug Einzelheiten Beweiswürdigung fehlt . Gleiches gilt Zeugenaussagen . breite Darstellung Einzelheiten Beweisaufnahme kann gebotene eigenverantwortliche Würdigung Beweise ersetzen ist Regel Verständnis Würdigung erforderlich vgl. NStZ-RR Nr. w. . Pfister